Lex Salica

Die Lex Salica (Pactus Legis Salicae) wurde 507-511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. verfasst, womit sie eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher ist. Erstmals wurden alte mündlich überlieferte Rechtsgepflogenheiten schriftlich niedergelegt. Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige - sofern er freien Standes war - fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Unfreie dagegen, die kein Geld besaßen, wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft.

Dabei unterschieden sich die Strafen je nachdem, wer geschädigt wurde. Beispielsweise stand auf Ermordung eines Römers eine Geldstrafe in Höhe von 67,5 Schillingen aus, während die Tötung eines freien Franken mit 200 Schillingen geahndet wurde. Direkt modern mutet an, dass sogar Geldbußen für Beschimpfungen erwähnt wurden, bei denen z.B. das Wort "Hure" mit 45 Schillingen am höchsten bestraft wurde.

Des weiteren enthielt die Lex Salica auch Bestimmungen über das Erbrecht und die Gerichtsordnung. In Ahnlehnung an diese Erbrechtsbestimmungen wurde später in vielen adligen Herrscherhäusern die Thronfolge so festgelegt, daß eine Frau unter keinen Umständen Herrscherin werden konnte, selbst dann nicht, wenn keine männlichen Erben existierten. Diese besondere Regelung der Sukzession wird dann auch als lex salica bezeichnet und gilt heute noch in einigen Monarchien (z.B. Belgien).

Literatur

Weblinks

See also: Lex Salica, 507, 511, Chlodwig I., Erbrecht, Franken (Volk), Gesetz, Körperstrafe, Merowinger, Römisches Reich