Lohnsteuer (Deutschland)
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ausnahme: Lohnsteuerpauschalierung.
Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung Lohnsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird bei einer Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Mittels der Lohnsteuerklassen werden bereits beim Lohnsteuerabzug bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Ab 2005 z.B. ein Grundfreibetrag von 7.664 EUR (bei Steuerklasse III doppelt), ein Werbungskosten-/Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR, ein Pauschbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 36 EUR und eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als die Pauschbeträge, kann sich der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung lohnen, um gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.
