Löschwasserrückhalterichtlinie
Die Löschwasserrückhalterichtlinie wurde nach einer Reihe schwerer Umweltunfälle / Chemiekatastrophen in der Nähe von Gewässern erlassen. Dabei gelangten bei Löscharbeiten große Mengen kontaminiertes Löschwasser und Löschmittel in naheliegende Flüsse und Gewässer. Eine Vergiftung des Flusses mit Fischsterben und anderen Auswirkungen waren die Folge. So führte am 1. November 1986 ein Großbrand beim Chemiekonzern Sandoz in Schweizerhalle bei Basel zu einem großem Fischsterben durch verseuchtes Löschwasser im Rhein.
Die Richtlinie dient zur Verhinderung von Gewässerverschmutzung /-vergiftung bei baulichen Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird oder in denen im Brandfalle solche Stoffe entstehen können. Im Brandfall kann in angelegten Vertiefungen oder hinter Schutzwänden das anfallende kontaminierte Löschwasser über die Dauer der Löscharbeiten gefahrlos aufgefangen werden. Eine sorgfältige Planung bei der Errichtung solcher Anlagen ist deshalb unbedingt notwendig.
