Luftverkehrshindernis
Als Luftverkehrshindernis wird ein Bauwerk bezeichnet, welches in den kontrollierten Luftraum reicht. Es muss im Regelfall an den Teilen, die in den kontrollierten Luftraum reichen, rot-weiß gestrichen sein und nachts mit roten Lampen und ggf. einem Gefahrenfeuer gekennzeichnet sein.
22px|leftDieser Artikel ist noch sehr kurz. Überarbeite und verbessere ihn, wenn du kannst. Möchtest du jetzt diese Seite bearbeiten?
