Magister Militum
Der Magister militum (Heermeister) war in der spätantiken römischen Armee seit Konstantin I. der Oberbefehlshaber eines Heeresverbandes.
Entstehung und Funktion
Entstanden war dieser neue Titel, da man den Praefectus praetorio seiner militärischen Kompetenzen entbunden und ihn mit zivilen Verwaltungsaufgaben betraut hatte. Ursprünglich gab es je einen Magister militum für die jeweiligen Heeresverbände, also für die Infantrie (magister peditum) und die Reiterei (magister equitum). Es existierte außerdem für die jeweiligen regionalen Heeresteile ein separater Magister militum (per Gallias, per Illyricum, per Orientem, dazu zwei magister praesentalis als Kommandeure der Hofarmeen). Später kamen im Osten weitere Magistri militum für die verschiedenen Militärprovinzen hinzu.
Entwicklung
Der oberste Magister militum wurde spätestens im 5. Jahrhunderts zum de facto Befehlshaber aller Heeresteile der jeweiligen Reichshälfte (Magister utriusque militae) und gewann so einen folgenschweren Einfluss auf die Politik (siehe Stilicho und Aetius). Das Amt, das oft von Personen barbarischer Abstammung bekleidet wurde, bestand während der gesamten Spätantike und verschwand dann in der byzantinischen Armee im Laufe des 7. Jahrhunderts.
Literatur
- Alexander Demandt: Magister Militum, in: Pauly-Wissowa, Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (neue Bearbeitung), Supplementband XII, Sp. 553-790. Grundlegend!
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