Magistrat
Der Magistrat (lat. Magistratus = Obrigkeit) ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt, einer Stadt. Die Bezeichnung wird nur in Bundesländern für Städte verwendet, die eine Magistratsverfassung in ihrer Gemeindeordnung konstituieren. In Gemeinden ohne Stadtrecht lautet die Bezeichnung Gemeindevorstand.
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Geschichte
In der Antike war dies auch die Bezeichnung von verschiedenen Ämtern, die in der Regel vom Volk vergeben wurden (Archon, Prätor etc).
Für die Magistrate der Römischen Republik: siehe cursus honorum.
Im Mittelalter wurde dieser Begriff aufgenommen und diente als Bezeichnung für gewählte städtische Amtsträger.
Wahlen
Für gewöhnlich werden die Mitglieder des Magistrats durch die Legislative (z.B. die Stadtverordnetenversammlung) gewählt. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden häufig direkt von der Bevölkerung gewählt.
Bezeichnung
Die Magistratsmitglieder tragen verschiedene Bezeichnungen: Oberbürgermeister (Großstädte), Bürgermeister, Stadtrat. In Großstädten wandelt sich die Bezeichnung von Stadtrat zu Bürgermeister. Der Bezeichnung kann eine Dezernatsbezeichnung vorangestellt werden (z. B. Stadtbaurat). In Gemeinden ohne Stadtrecht bezeichnet man Stadträte als Mitglied des Gemeindevorstandes.
Dezernate
Den Magistratsmitgliedern werden oft einzelne oder mehrere Dezernate zugeordnet. Dies sind meistens:
- Bildung
- Finanzen
- Freizeit
- Gesundheit
- Integration
- Kultur
- Planung
- Sicherheit
- Sport
- Umwelt
- (Wohnungs-)bau
Die Zuordnung muss jedoch der Frage Rechnung tragen, ob die Magistratsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Entsprechendes regelt die Hauptsatzung der Gemeinde.
Österreich
In den österreichischen Statutarstädten ist die Gemeindeverwaltung zugleich Bezirksverwaltungsbehörde und wird als Magistrat bezeichnet. In der Regel obliegen ihm diesselben Kompetenzen wie den Bezirkshauptmannschaften in den Bezirken Österreichs.
