Markenregister

Ursprünglich gab es die Warenzeichenrolle. Mit der Reform des Markenrechts wurde das Markenregister geschaffen, das vom Deutschen Patent und Markenamt in München geführt wird (§ 62 MarkenG in Verbindung mit §§ 17, 18 MarkenV).

Siehe auch: Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Weblinks

See also: Markenregister, Deutsches Patent- und Markenamt, Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, Markenrecht, München, Reform, Warenzeichenrolle