Master

Dieser Artikel befasst sich mit dem akademischen Grad. Andere Bedeutungen siehe Master (Begriffsklärung)


Der Master ist ein akademischer Grad. Er ist dem Diplom- und Magisterabschluss weitgehend äquivalent.

Masterstudiengänge (in Österreich: Magisterstudien) setzen meist ein abgeschlossenes Vorstudium (Bachelor, Magister, Diplom) voraus und dauern im Vollzeitstudium ein bis drei Jahre. Je nach Ausrichtung des Studiengangs können sie der wissenschaftlichen Vertiefung des Vorstudiums dienen oder ein neues Wissensgebiet erschließen.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden die im deutschen Sprachraum traditionellen Studienabschlüsse (Diplomstudium, deutsches Magister-Studium, nicht aber österreichisches) durch Bachelor- und Master-Abschlüsse bzw. Studiengänge ersetzt.

Inhaltsverzeichnis

Internationaler Vergleich

Eine allgemeingültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Grade existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfalle durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt.

Will man für den deutschen oder österreichischen Abschluss den international vergleichbaren finden, kann man folgende "Faustregel" anwenden:

Wie oben bereits erwähnt, werden "academic" und "professional degrees" unterschieden. Im Unterschied zum academic degree, der für das Studium von rein wissenschaftlichen Fächern vergeben wird, kennzeichnet der "professional degree" den Abschluss von berufsqualifizierenden Studiengängen, wie z.B. engineering, agriculture oder architecture. Diese Unterscheidung kann zu einer nicht konsistenten Verwendung führen. So kann etwa ein Physikstudium zu einem Master of Science, einem Master of Arts oder auch Master of Philosophy führen.

An manchen britischen Universitäten werden aus Tradition Mastergrade verliehen, die eigentlich einem Bachelor entsprechen (z.B. in Schottland), umgekehrt gibt es Bachelor-Grade, die einem Master entsprechen (z.B. an der Universität von Oxford).

Zu beachten ist, dass die angloamerikanischen akademischen Grade hinter dem Namen geführt werden. Sie werden in aufsteigender Reihenfolge geführt. Als Beispiel: Monika Musterfrau, B.A. (English Literature), M.A. (Artificial Information), LLM (Media Law), MPhil (Computing Science), Ph.D. (Economics).

Kritik

zu starres Zeitkorsett

Problematisch am Prozess des Verdrängens länger dauernder Studiengänge (z.B. Diplom oder Magister) durch die konsekutiven Studiengänge Bachelor und Master ist, dass mit einem Master-Studium erst angefangen werden darf, wenn das Bachelor-Studium vollständig erfolgreich abgeschlossen wurde. Häufig ist es sinnvoll, einen weiteren Studienabschnitt zu beginnen, ohne den für vorher geplanten Studienabschnitt bereits vollständig abgeschlossen zu haben, beispielsweise wenn im vorherigen Studienabschnitt nur noch "wenig zu leisten" ist und daher Zeit sinnvoll für den nächsten Studienabschnitt verwendet werden könnte, statt diese nutzlos verstreichen zu lassen. Länger andauernde Studiengänge wie Diplom oder Magister erlauben ein solches Vorgehen in aller Regel, die Forderung nach strikter Abgeschlossenheit des Bachelor-Studiums, um ein Master-Studium beginnen zu dürfen, erlaubt ein solches Vorgehen gerade nicht. Diese Regelung erhöht für Studenten, die einzelne Veranstaltungen wiederholen wollen oder müssen, somit unnötig das Risiko des Überschreitens der Regelstudienzeit und schränkt die Wahlmöglichkeiten, welches Teilgebiet "als erstes" studiert werden solle, stark ein.

Quotierung des Zugangs

Viele Studiengänge haben einen eingeschränkten Zugang, also z.B. einen numerus clausus oder andere Hindernisse, die Bewerbern mit entsprechender Hochschulzugangsberechtigung trotzdem das Studium vorenthalten. Es gibt Bestrebungen, solche Hindernisse auch für Master-Studiengänge einzuführen. Damit müsste aber im Vergleich ein Student nicht mehr (wie früher) ein solches Hindernis überwinden, sondern (in der Zukunft) zwei solche Hindernisse, um den etwa gleichen Bildungsstand zu erreichen. Regelungen in Prüfungsordnungen, dass ein Bachelor-Absolvent einen Rechtsanspruch einen Studienplatz in einem entsprechenden Master-Studiengang, gefährden die Studiengangakkreditierung eben dieser Prüfungsordnunen, weswegen solche Regelungen von den entsprechenden Studienkommissionen gar nicht erst in die neuen Prüfungsordnungen mit aufgenommen werden.

Verringerung der Absolventenzahl

Obiges hat zur Folge, dass es ceteris paribus weniger Master-Absolventen gibt als in dem durch einen entsprechenden Bachelor-Master-Studiengang verdrängten Diplom- oder Magister-Studiengang, denn viele Bachelor-Absolventen schreiben sich nicht in die entsprechenden Master-Studiengänge ein, besonders wenn sie bereits "zu spät" in ihrem Zeitplan sind.

Siehe auch

Weblinks


Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate Kategorie:Akademische Bildung

See also: Master, Absolvent, Akademischer Grad, Bachelor, Bologna-Prozess, Ceteris paribus, Diplom, Diplomstudium, Faustregel, Hochschulprüfung