Mater semper certa est

Mater semper certa est - die Mutter ist immer sicher, ihre Person steht immer fest. Dieses lateinische Rechtssprichwort bezieht sich auf die Mutter im Rechtssinne. Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Da Phänomene wie Eispende, Leihmutterschaft, Ersatzmutterschaft, In-Vitro-Fertilisation erst seit kurzer Zeit existieren, schien diese Regel zur Zeit ihrer Entstehung fehlerfrei, jedenfalls wenn feststand, welche Frau das Kind geboren hatte. Vgl. dagegen die Parabel vom kaukasischen Kreidekreis bei Bertolt Brecht, die auf ein Urteil Salomos zurückgeht (1. Könige 3, 16-28): zwei Mütter streiten sich um ein Kind und beide behaupten, es geboren zu haben.

In Reaktion auf neue Fortpflanzungstechniken muß im Recht der Gegenwart das Problem gelöst werden, wer als Mutter gilt, wenn die Geburt nicht durch die genetische Mutter erfolgt. Im deutschen BGB wurde deshalb 1997 ein neuer § 1591 eingefügt: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."

Der lateinische Rechtsspruch aber geht noch weiter. Nach dem damals einfachen Teil über die Person der Mutter kommt das eigentliche Rechtsproblem, nämlich die Feststellung des Vaters. Eigentlich gilt ja: "pater semper incertus est" - der Vater ist immer ungewiss, denn es könnte ja jemand anders als der Ehemann der wahre Vater sein. Daher heißt es: "pater est, quem nuptias demonstrant". Vater ist, wen die Verheiratung bezeichnet. Das bedeutet: Die während einer bestehenden Ehe erzeugten Kinder gelten als Kinder des Ehemanns, solange die Abstammung nicht erfolgreich vor Gericht angefochten wurde. Damit entspricht die lateinische Regel weiter der Lage nach heutigem BGB. Allerdings ist durch den DNA-Test heute auch dieser Teil der Regel nicht mehr fraglos.

Siehe auch

See also: Mater semper certa est, Bertolt Brecht, Bürgerliches Gesetzbuch, DNA-Test, Der kaukasische Kreidekreis, In-Vitro-Fertilisation, Juristenlatein, Latein, Latein im Recht, Leihmutter