Mediatisierung

left|25px|Begriffsklärung Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Mediatisierung im Rahmen der Geschichtsschreibung, für weitere Bedeutungen siehe Mediatisierung (Begriffsklärung)

Mediatisierung ("Mittelbarmachung") bezeichnet im Zusammenhang des Heiligen Römischen Reiches die Aufhebung der immediaten Stellung (Reichsunmittelbarkeit) eines weltlichen Reichsstandes und dessen territoriales Aufgehen in einem anderen Reichsstand.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) setzte neben der Säkularisation geistlicher Hoheits- und Eigentumsrechte zugleich die Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände ein. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit). Dies blieb so bis zur Revolution von 1848/49 und zum Teil darüber hinaus. Die mediatisierten Fürsten waren den regierenden Häusern im Rang gleichgestellt (siehe Ebenbürtigkeit).

Heute wird unter "Mediatisierung" im Völkerrecht die (Interessens)Vertretung innerstaatlicher Akteure durch den Staat verstanden.

Literatur

See also: Mediatisierung, 1803, 1815, 1848, 1849, Deutsche Bundesakte, Ebenbürtigkeit, Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, Mediatisierung (Begriffsklärung)