Mediendienst

Ein Mediendienst ist ein an die Allgemeinheit gerichteter Informations- und Kommunikationsdienst. Informationen werden dabei in Form von Bildern, Tönen oder Texten mittels Medien verbreitet. Die Nutzung dieser Dienste kann kostenpflichtig sein.

In Deutschland sind Bestimmungen zu diesen Diensten im Staatsvertrag über Mediendienste (MDStV) geregelt, wobei der Geltungsbereich auf solche Mediendienste eingeschränkt ist, "die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters verbreitet werden." (§2 Abs.1 MDStV). Es werden in §2 Absatz 2 des MDStV Beispiele für solche Mediendienste genannt:

  1. Teleshoppingangebote,
  2. Verteildienste für Messergebnisse und Datenermittlungen,
  3. Fernsehtext, Radiotext und vergleichbare Textdienste,
  4. Dienste für Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung (außer Telespielen, Diensten, die dem individuellen Leistungsaustausch dienen und reinen Übermittlungsdiensten).

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Mediendienst auch für einige Diensteanbieter verwendet. Man bezeichnet so zum Beispiel Service-Agenturen die andere Medienvertreter mit Informationen versorgen, etwa in Deutschland die Deutsche Presseagentur (DPA). International sind Nachrichtenagenturen wie Reuters zu nennen. Die von diesen Mediendiensten kostenpflichtig beschafften Informationen dienen in der Regel als Basis für die öffentliche Berichterstattung in Zeitungen, Radiosendungen sowie in den verschiedenen Nachrichtenmagazinen im Fernsehen. Es handelt sich also in der Regel um Informationen, die nicht jeder Medienvertreter selbst recherchieren kann. Diese werden dann durch eigene Informationen und lokale Nachrichten ergänzt.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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