Staatsvertrag über Mediendienste
Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste-Staatsvertrag, MDStV) ist ein Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für die Mediendienste schafft. Er stellt damit das Äquivalent zum Rundfunkstaatsvertrag für die Mediendienste dar.
Er ist in weiten Teilen wortgleich mit dem Gesetz über Teledienste und regelt unter anderem Inhalt des Impressums bei geschäftsmäßigen Mediendiensten.
Der Mediendienste-Staatsvertrag soll noch im Jahr 2005 durch das neue Telemediengesetz ersetzt werden.
Weblinks
- Mediendienstestaatsvertrag in der aktuellsten Fassung (in Kraft getreten am 01.04.2005)
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
