Medizinische Rehabilitation

Unter medizinischer Rehabilitation (kurz: Reha) versteht man die Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und von Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe mit physiotherapeutischen Maßnahmen, Ergotherapie, übenden Verfahren, Mitteln der psychologischen Medizin und Anleitung zur Selbstaktivierung.

Diese Verfahren können durch andere konservative, therapeutische Maßnahmen unterstützt werden, zum Beispiel durch Pharmakotherapie.

Die medizinische Rehabilitation ist sozialmedizinisch von der beruflichen Rehabilitation zu unterscheiden. Im deutschen Gesundheitswesen werden Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation von der medizinischen Akutbehandlung unterschieden. Gesetzliche Grundlage der medizinischen Rehabilitation ist insbesondere § 26 SGB IX.

Die Kosten werden je nach Zuständigkeit von den Rentenversicherungsträgern, von den privaten oder gesetzlichen Krankenkassen, von der Versorgungsverwaltung, von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von den Sozialhilfeträgern getragen.

Wichtigster Träger ist die Rentenversicherung, deren Zuständigkeit sich aus der Vermeidung von Erwerbsunfähigkeit herleitet.



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