Meisterprüfung
Die handwerkliche Meisterprüfung ist ein durch eine am Sitz der Handwerkskammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) abgenommener Nachweis über die Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und die Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden, ferner für das Vorhandensein der notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse; berechtigt zur Führung eines Meistertitels.Beurkundet wird die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief.
Für den industriellen Wirtschaftsbereich besteht anlog die Möglichkeit, eine Industriemeisterprüfung abzulegen. Diese Fortbildungsprüfung hat, im Gegensatz zur handwerklichen Meisterprüfung, nicht das Ziel der selbständigen Führung eines Betriebs, sondern befähigt dazu, Führungsaufgaben in einem Industriebetrieb zu übernehmen. Die Rechtsgrundlage der Industriemeisterprüfung kann eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder eine von einer Industrie- und Handelskammer als 'zuständiger Stelle' erlassene Prüfungsordnung sein. Industriemeisterprüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der zuständigen Stelle berufen sind.
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