Meldepflicht
Im deutschen Recht bestehen zahlreiche Meldepflichten. Mit der Meldepflicht obliegt dem Bürger gegenüber dem Staat die Pflicht, einen bestimmten Vorgang an die jeweils zuständige Behörde zu berichten. Grund der Meldepflicht ist die Funktionsfähigkeit der Verwaltung.
Meldepflichten nach dem deutschen Recht sind z.B.:
- Personenstandsmeldepflichten bei Geburt, Heirat, Tod
- Leiden, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, wie z.B. gefährliche ansteckende Krankheiten (Pocken, Tuberkulose etc.) sowie schwere, insbesondere bakterielle, Lebensmittelvergiftungen (Botulismus, Salmonellose, Typhus u.a.)
- Gewerberechtliche Begründungen und Änderungen
- Beschäftigung (Meldepflicht obliegt dem Arbeitgeber) gegenüber dem Sozialversicherungsträger
- Arbeitsunfälle
Besondere Meldepflichten können durch Gerichte angeordnet werden. In der Regel sind dies Aufenthaltsmeldepflichten. Diese werden im Ausländerrecht und im Strafrecht auferlegt.
Die Nichtbeachtung der Meldepflichten stellen regelmäßig Ordnungswidrigkeiten, teilweise auch Straftaten dar.
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