Milchgesetz
Das Milch- und Fettgesetz bildet in Deutschland die Grundlage für den Verkehr mit Milch und Erzeugnissen aus Milch.
Es geht auf das Reichsmilchgesetz vom 31. Juli 1930 zurück, besteht seit dem 28. Februar 1951 als Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Ursprünglicher Zweck war, das Grundnahrungsmittel Milch vor mangelnder Hygiene zu schützen. Heute regelt es mit mehreren Ausführungsverordnungen, überwiegend aus dem jeweiligen Landesrecht, zahlreiche Details.
Das Milch- und Fettgesetz bestimmt, dass Milch zunächst nur an bestimmte, dafür vorgesehene Molkereien geliefert werden darf, sowie, wie dann mit der Milch weiterzuverfahren ist. Es regelt u. a. Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, den Fettgehalt der Milch, den Verkauf von Landbutter, umfasst Preisregeln und beinhaltet eigene Bußgeldregelungen.
Als Spezialregelung hat das Milch- und Fettgesetz Vorrang vor den allgemeinen Lebensmittelgesetzen, soweit es einen bestimmten Tatbestand besonders regelt.
Milch ist nach dem Milch- und Fettgesetz das durch regelmäßiges, vollständiges Ausmelken des Euters gewonnene und gründlich durchmischte Gemelk von einer oder mehreren Kühen, aus einer oder mehreren Melkzeiten. Der Milch darf weder etwas entzogen noch zugeführt werden. Deshalb sind Kondensmilch, Trockenmilch und Buttermilch auch keine Milch im Sinne des Gesetzes, sondern Milcherzeugnisse oder Milchprodukte. Dazu gehört aber z. B. auch die Butter, deren Produktion ebenfalls vom Milch- und Fettgesetz reglementiert wird.
Das Milch- und Fettgesetz regelt, dass Milch für die Dauer von 15 bis 40 Sekunden auf 72 bis 75 °C erhitzt und danach sofort wieder abgekühlt, also pasteurisiert werden muss, bevor sie in den Handel kommt. Lediglich Bauern dürfen ihre Milch unerhitzt direkt ab Hof vermarkten. Kritiker wenden ein, dass das Pasteurisieren viele Vitalstoffe und komplexe Molekülverbindungen zerstöre und nur die Gundnährstoffe Kohlenhydrate, Fett und Eiweiß übrigblieben. Auf dem deutschen Markt hat sich aber sogar die noch viel stärker erhitzte homogenisierte Milch durchgesetzt, "ultrahocherhitzt".
Da die allgemeinen Hygienevorschriften und -kontrollen mittlerweile ohnehin sehr streng sind, stellt sich die Frage, ob die Vielzahl gesetzlicher Sonderregelungen heute noch notwendig ist.
Weblinks
- Gesetzestext (PDF-Datei)
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