Milchgüteverordnung

Die Milchgüteverordnung ist eine Verordnung die in Deutschland die Güteprüfung und die Bezahlung der Kuhmilch regelt, die an Molkereien geliefert wird.

Kriterien

Bestimmt werden:

Merkmal Untersuchungshäufigkeit je Monat Grenzwert je ml Abzug Cent/kg
Keimzahl 3 bis 100.000 Klasse 1, darüber Klasse 2 mind. 2
Zahl der somatischen Zellen 2 bis 400.000 mind. 1,5
Fettgehalt 3    
Eiweißgehalt 3    
Gefrierpunkt 1 -0,515 °C laut Molkerei
Hemmstoffe 2 bei positivem Ergebnis Sperrung 5

Die obersten Landesbehörden haben das Recht, weitere Merkmale und die Häufigkeit der Untersuchung fest zu legen bzw. zu erhöhen. In vielen Fällen ist die Untersuchungshäufigkeit höher als gesetzlich vorgeschrieben. Es werden freiwillig auch weitere Merkmale untersucht wie z.B. der Harnstoffgehalt im Rahmen der Milchleistungsprobe oder nach bestimmten Schadstoffen.

Für den Keimgehalt erfolgt die Berechnung des geometrischen Mittels aus den Untersuchungsergebnissen der letzten zwei Monate (je Monat 3 Werte). Voraussetzung sind pro Monat mindestens zwei Untersuchungen.

Klassifizierung und Bezahlung

Die Milch wird in zwei Güteklassen (1 und 2) eingstuft. Die Molkerei kann zusätzlich noch eine weitere Güteklasse einführen, die S-Klasse. Der Grenzwert in der S-Klasse für die Keime beträgt <75.000 je ml und der Zellgehalt darf 350.000 je ml nicht unterschreiten. Die Bezahlung ist bei der Güteklasse 1 am höchsten, für die S-Klasse gibt es nochmals einen Zuschlag der von der Molkerei bestimmt wird.

Abweichungen des Fett- und Eiweißgehaltes der angelieferten Milch des Landwirtes vom Monatsdurchschnitt der gesamten an die Molkerei angelieferten Milch sind durch Zu- und Abschläge auf den Basispreis zu berücksichtigen. Basis ist hierbei ein Fettgehalt von 3,7% und ein Eiweißgehalt von 3,4%.

Im Jahr 2001 wurden über 97% der Milch in Güteklasse 1 eingestuft und 48% der Zellzahlen lagen durchschnittlich zwischen 125.000 und 249.000.

Eine Überschreitung der Grenzwerte führt bei Wiederholung zur Sperrung der Milchabholung. Vorher allerdings wird der Landwirt beraten und seine Produktion auf Schwachstellen hin überprüft.

Bedeutung der Merkmale

Der Keimgehalt gilt als Indikator für die Hygiene bei der Milchgewinnung. Die Zellzahl läßt Rückschlüsse auf die Gesundheit der Kühe zu. Bei einer Entzündung im Euter steigt die Zahl der körpereigenen Zellen in der Milch sehr stark an. Die Messung des Gefrierpunktes ermöglicht eine Aussage, ob der Milch Wasser zugefügt wurde (dann läge der Gefrierpunkt über -0,515 °C). Das wurde früher von den Landwirten gemacht, um mehr Milch abliefern zu können. Das hat aufgrund der Kontrolle abgenommen. Allerdings kann durchaus Wasser aus der Reinigung der Melkanlage in die Milch gelangen, wenn die Reiningung fehlerhaft ist.

Die Kontrolle auf Hemmstoffe ist für die Molkerei von Bedeutung, da es sich hierbei um Antibiotika handeln kann, die die Weiterverarbeitung der Milch zu Joghurt oder Käse behindern. Bei positivem Ergebnis wird der gesamte Milchsammelwagen von der Anlieferung ausgeschlossen.



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Milch Kategorie:Lebensmittelrecht Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht

See also: Milchgüteverordnung, 2001, Antibiotika, Euter, Geometrisches Mittel, Harnstoff, Hygiene, Indikator, Milch