Mindestreserve

Die Mindestreserve MR ist ein geldpolitisches Instrument von Notenbanken zur Stabilisierung der Zentralbankgeldnachfrage der Kreditinstitute. Die Mindestreserve gibt dabei die minimale Höhe der Einlagen an, die Geschäftsbanken bei der Zentralbank unterhalten müssen.

Sie ist ein Mengenwirksames (liquidätspolitisches) Instrument der Geldpolitik. Sie ermöglicht es der Zentralbank die Geschäftsbanken, durch eine Erhöhung des Mindestreserveverpflichtungen, von ihren Krediten abhängiger zu machen. Die Geschäftsbanken müssen einen bestimmten Prozentsatz der Einlagen ihrer Kunden hinterlegen und sind im Gegenzug auf Zentralbankgelder, zum Beispiel durch das Hauptrefinanzierungsinstrument angewiesen.

Unterhält eine Geschäftsbank bei der Zentralbank einen Betrag, der die Mindestreserve übersteigt, so nennt man den überzähligen Betrag Überschussreserve.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In den 1930er Jahren forderte Walter Eucken, später auch Milton Friedman, eine 100-prozentige Mindestreserve. Diese Idee setzte sich jedoch nicht durch.

Die Mindestreserve hat als Instrument zur geldpolitischen Steuerung an Bedeutung verloren. Einige Staaten sind sogar dazu übergegangen, die Mindestreserve abzuschaffen. Von anderen Zentralbanken wird die Mindestreserve noch genutzt - jedoch mehrheitlich nicht zu geldpolitischen Zwecken.

Mindestreservesatz

Der Mindestreservesatz rSE wird von der Zentralbank bestimmt und bezeichnet das proportionale Verhältnis zwischen der Mindestreserve und dem Volumen an Sichteinlagen, das Geschäftsbanken dem Nichtbankensektor ausgestellt haben.

Der Mindestreservesatz der EZB beträgt zur Zeit in den meisten Fällen 2 %, bestimmte sind mindestreservefrei, d. h. der Satz beträgt 0 %. Für die Steuerung der Geldschöpfung spielt dieser Satz aber eine untergeordnete Rolle, bisher wurde er noch nie geändert.

Überschussreserve

Unter einer Überschussreserve versteht man den Betrag, um den die Zentralbankeinlagen einer Geschäftsbank ihre sich aus der Mindestreserveverpflichtung ergebene Mindestreserve übersteigt.

Die Überschussreserve ist meist nur sehr gering.

Mindestreserveverpflichtung

Die Mindestreserveverpflichtung ist ein Instrument der Zentralbank in der Geldpolitik, mit dessen Hilfe sie die Geldschöpfung beeinflussen will, indem sie den Bedarf nach Zentralbankgeld steuert.

Sie zwingt Geschäftsbanken dazu, mindestens proportional zu dem von ihnen ausgestellen Volumen an Sichteinlagen SE an den Nichtbankensektor, in der Regel zinslos Einlagen EL bei der Zentralbank zu unterhalten.

Die Mindestmenge dieser Einlage werden als Mindestreserve MR bezeichnet. Es gilt also EL \ge MR = r_{SE} \cdot SE, wobei rSE den Mindestreservesatz bezeichnet.

Bis 1999 legte die Deutsche Bundesbank bis zu 27 verschiedene nach Einlagenform (z. B. Spar-, Kontokorrent-, Termineinlagen) und Größe der Bank differenzierte Mindestreservesätze fest. Da Banken aus Ländern, in denen eine Mindestreserveverpflichtung besteht, Nachteile im Wettbewerb mit Kreditinstituten aus Ländern erleiden, die dieses Instrument nicht nutzen, setzte die Bundesbank zuletzt die Mindestreserveverpflichtung nicht mehr als Politikinstrument ein.

Mindestreserveverpflichtung der Europäischen Zentralbank

Durch die Mindestresereverpflichtung der EZB sind die Geschäftsbanken verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz (momentan 2 %) ihrer Kundeneinlagen bei der EZB zu hinterlegen. Um Wettbewerbsnachteile für Banken auszugleichen, erhalten diese Zinsen in der Höhe des Leitzinses.

Die Mindestreserve leitet sich aus der Mindestreserveverpflichtung der Geschäftsbanken ab und bestimmt sich, im Rahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) aus einem proportionalen Anteil an den Sichteinlagen SE (auch als Mindestreservebasis bezeichnet), die sie an den Nichtbankensektor ausgestellt haben. Der zugehörige Satz wird Mindestreservesatz rSE genannt. Es gilt MR = r_{SE} \cdot SE.

Die Mindestreserve kann im Gegensatz zu den Offenmarktgeschäften eher als ordnungspolitisches Instrument angesehen werden, da sie erst den Rahmen für die anderen Instrumente liefert. Durch die Mindestreserve und durch das Banknotenmonopol des ESZB sind die Geschäftsbanken gezwungen, sich bei der EZB zu refinanzieren. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Anbindungsfunktion der Mindestreserve.

Die EZB gestattet den Geschäftsbanken, ihre Verpflichtung zur Hinterlegung der Mindestreserve jeden Monat durchschnittsweise zu erfüllen. D. h. also, Tagen mit einer Untererfüllung der Mindestreserve seitens der Geschäftsbanken müssen dann gleichermaßen Tage mit einer Übererfüllung gegenüberstehen, um die Verpflichtung im Durchschnitt zu erfüllen. Indem die EZB die Geschäftsbanken nicht zu einer täglichen Erfüllung zwingt, gibt sie ihnen einen größeren Spielraum bei der Wahrung ihrer kurzfristigen Liquidität; sollte eine Geschäftsbank kurzfristig eine knappe Liquidität aufweisen, so kann sie für den entsprechenden Zeitraum einfach auf die Erfüllung ihrer Mindestreserveverpflichtung verzichten und ihren Bedarf somit selbst decken, ohne am kurzfristigen Finanzmarkt zukaufen zu müssen. Dies führt wiederum zu einem weit weniger volatilen Geldmarktzins. Man spricht daher hier von der Stabilisierungsfunktion der Mindestreserve.

Siehe auch: Diskontpolitik, Offenmarktpolitik, Lombardpolitik

See also: Mindestreserve, 1930er, 1999, Deutsche Bundesbank, Diskontpolitik, Einlage, Europäische Zentralbank, Geldpolitik, Geldschöpfung, Geschäftsbank