Minijob-Zentrale
Seit dem 1. April 2003 werden für die sogenannten Minijobs von der Bundesknappschaft als Trägerin der sogenannten Minijob-Zentrale verwaltet. Die Sitze der Minijob-Zentrale sind Essen, Gelsenkirchen und Cottbus.
Vor den "Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2003, die als Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts, die Minijob-Regularien änderten waren die einzelnen verschiedenen (über 300) Krankenkassen und die zuständigen (ca. 700) Finanzämter für den Einzug von Beiträgen und Steuern verantwortlich, so dass sich durch die neuen Regelungen für Arbeitgeber Vereinfachungen ergeben, da es nur noch einen zentralen Ansprechpartner gibt.
