Mischkonzern

Als Mischkonzern (Konglomerat) wird ein Mischkonzern bezeichnet, ein stark diversifiziertes Unternehmen mit Tochtergesellschaften, die unterschiedliche Wertschöpfungsketten aufweisen und nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Der Vorteil einer solchen Mischung liegt in der Reduzierung des Risikos, der Bündelung des Kapitals sowie in der höheren Effizienz der Unternehmensführung durch die einheitliche Anwendung professionellen Managements. Die Diversifikation wird meist durch geschäftliche Aktivitäten in unterschiedlichen Branchen erreicht (z.B. gleichzeitige Aktivitäten in den Bereichen Energietechnik, Medizintechnik, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen).

Besonders in der deutschen, aber auch in der japanischen und südkoreanischen Volkswirtschaft sind Konglomerate häufig anzutreffen. Während Mischkonzerne vor allem im asiatisch-pazifischem Wirtschaftsraum auch weiterhin große Bedeutung besitzen, herrscht in der amerikanischen und europäischen Wirtschaftswelt seit den 1990er Jahren eine starke Tendenz, die verbliebenen Konglomerate unter der Devise "Konzentration auf die Kernkompetenzen" zu entflechten und nur solche Unternehmensteile zu bewahren, die dem definierten Unternehmenszweck unmittelbar dienen. Typisch für deutsche Konglomerate sind Überkreuzbeteiligungen mit der Finanzbranche, also Banken und Versicherungen. Dafür wurde der Begriff Deutschland AG geprägt. Bis vor wenigen Jahren noch wurden Steuern in erheblicher Höhe erhoben, wenn Beteiligungen veräußert wurden. Als die Veräußerung steuerfrei gestellt wurde, begann die Entflechtung der Deutschland AG. Beteiligungen und Tochtergesellschaften wurden in starkem Maß von Private-Equity-Firmen erworben, die dann vowiegend mittels Abbau von Arbeitsplätzen die Unternehmenserträge verbesserten.

Beispiele für Mischkonzerne: Mitsui, Siemens AG, General Electric

Siehe auch: Zaibatsu

See also: Mischkonzern, 1990er, Branche, Deutschland AG, Energietechnik, Finanzdienstleistung, General Electric, Medizintechnik, Mitsui, Private-Equity