Montreal-Protokoll
Das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Umweltrechts. Es wurde am 16. September 1987 von den Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht angenommen und ist eine Konkretisierung dieses Abkommens. Es trat am 1. Januar 1989 in Kraft. Die Staaten bekennen sich im Montrealer Protokoll zu ihrer Verpflichtung, "geeignete Maßnahmen zu treffen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen, die durch menschliche Tätigkeiten, welche die Ozonschicht verändern, wahrscheinlich verändern, verursacht werden oder wahrscheinlich verursacht werden" (Präambel).
Das Montrealer Protokoll beruht auf dem Vorsorgeprinzip und ist ein Meilenstein im Umwelt-Völkerrecht. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zur Reduzierung und schließlich zur vollständigen Abschaffung der Emission von chlor- und bromhaltigen Chemikalien, die stratosphärisches Ozon zerstören. Die geregelten Stoffe sind in vier Anhängen erfassen und enthalten zum Beispiel FCKWs, Halone, Bromide und Tetrachlorkohlenstoffe. Es ist ungewöhnlich für einen völkerrechtlichen Vertrag und bedeutet einen starken Regelungsmechanismus, dass diese Listen mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können, also ein Staat auch gegen seinen Willen eine völkerrechtliche Verpflichtung auferlegt bekommen kann. Änderungen sind vorgesehen, um auf wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Fortschritte eingehen zu können. Für Entwicklungsländer gelten großzügigere Fristen bei der Reduktion der Stoffe, um ihre "grundlegenden nationalen Bedürfnisse zu decken" (Artikel 5).
Die Staaten haben vereinbart, in der Forschung über die Mechanismen des Ozonabbaus zusammenzuarbeiten. Sie sind außerdem verpflichtet Technologien unter "gerechten und möglichst günstigen Bedingungen" an Entwicklungsländer weiterzugeben, insbesondere umweltverträgliche Ersatzprodukte für die geregelten Stoffe (Artikel 10A). Neben den starken und verbindlichen Maßnahmen hat zum Erfolg des Protokolls auch die solide Finanzierung über einen multilateralen Fonds beigetragen. Damit wird insbesondere Entwicklungsländern geholfen ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Inzwischen wurden die Kontrollvorschriften durch die vier Änderungsprotokolle von London (1990), Kopenhagen (1992), Wien (1995), Montreal (1997) und Peking (1999) laufend angepasst und ergänzt.
