Münze

left|25px|Begriffsklärung Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Münze als Zahlungsmittel, weitere Bedeutungen unter Münze (Begriffsklärung)

[[Bild:DDR Mark Rueckseite 1Mark.jpg|thumb|200px|Die Rückseite der 1 Mark DDR Münze]] Eine Münze (lateinisch: moneta) ist ein meist rundes, aus Metall geprägtes (seltener auch gegossenes) Zahlungsmittel.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte des Geldes

Stein- und Muschelgeld

Weit verbreitet und in allen Epochen zu finden ist das sogenannte Natural- oder Warengeld: Zum Beispiel Steingeld in Ozeanien, Ring- und Schmuckgeld in Neu-Guinea und im Süd-Pazifik, Muschelgeld in Afrika und China, Kleidergeld (z. B. Pelze) in Nordamerika und Metallgeld in allen Regionen. Während das erste chinesische Geld ca. 2000 v. Chr. aus Muscheln bestand, wurden als erstes Falschgeld nachgeahmte Muscheln aus Knochen, Gestein oder Jade hergestellt.

Metallgeld

Das erste Metallgeld wurde etwa 2000 v. Chr. im Mittelmeerraum verwendet. Es handelte sich dabei um Haustierminiaturen aus Bronze. Dass sich das Metallgeld in der Folgezeit sehr schnell verbreitete, dürfte vor allem darin begründet sein, dass die Tauschgeschäfte, die bis dahin getätigt wurden, nur sehr ungenau waren und vor allem zur Täuschung geradezu einluden.

Münzgeschichte

Die erste bekannte Münze wurde im 7. Jahrhundert v. Chr. in Lydien unter König Krösus aus Elektron geschlagen. Dies war eher ein Metallklümpchen, welches das königliche Siegel trug.

Gegen 470 v. Chr. traten die ersten Silberdrachmen auf, während die erste römische Silbermünze gegen 269 v. Chr. geschlagen wurde.

Das deutsche Münzrecht beginnt 1356, als der Kaiser mit seiner "Goldenen Bulle" das Münzrecht der Kurfürsten ausdrücklich anerkennt. Von diesem Zeitpunkt bis 1871 ist die Münzgeschichte in Deutschland von großer Vielfalt geprägt, da jeder Kleinstaat sein eigenes Geld ausgibt.

Der Unterschied zwischen Medaillen und Münzen

thumb|350px|Merkmale einer Münze: Jahrgang, Prägeort, Rändelung, Währung, Nominal Münzen sind vom Staat genehmigte und geschlagene Währungseinheiten, und tragen üblicherweise die rechts abgebildeten Merkmale. Medaillen darf und kann jedermann beliebig gestalten und prägen.

Fehlt eines oder mehrere der Merkmale, kann man mit großer Sicherheit von einer Medaille ausgehen. Allerdings: keine Regel ohne eine Ausnahme. So tragen die Schweizer Rappen (Untereinheit des Schweizer Franken) nur das Nominal, ohne Angabe der Währungseinheit. Noch drastischer ist es bei den britischen Crowns der Prägejahre 1965-1971. Diese tragen weder ein Nominal, noch die Angabe der Währungseinheit. Wie alle britischen Münzen tragen sie nicht einmal eine Staatsbezeichnung. Lediglich die Abbildung von Elizabeth II. lässt erahnen, woher die Münze stammt.

Die Vorderseite (das Avers) der Münze ist übrigens dort, wo in der Regel der Kopf des Herrschers zu sehen ist (in Deutschland der Bundesadler), die Rückseite (der Revers) hingegen dort, wo die Wertangabe ist. Da sich auf der Rückseite häufig ein Text oder ein Wappen befindet, wird diese Seite auch Schrift- oder Wappenseite genannt.

Pseudomünzen

Pseudomünzen sind münzähnliche Gepräge, welche

Von Pseudomünzen spricht man in der Regel, wenn die Münzen nicht im eigentlichen Ausgabeland kursieren.

Metalle

ursprünglich wurden für die Herstellung von Münzen fast ausschließlich Gold, Silber und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Im 20. Jahrhundert kamen vermehrt andere Metalle wie Eisen, Nickel, Zink, Aluminium oder Chromstahl zur Anwendung. Häufig werden diese Metalle miteinander legiert, dabei ist Kupfer wegen seiner antibakteriellen Wirkung ein wichtiger Bestandteil heutiger Münzlegierungen; die gängigste Münzlegierung ist heute Kupfer-Nickel. Nicht bewährt hat sich aus gesundheitlicher Sicht die Verwendung von Blei.

Münzen, deren Kurswert durch den inneren Wert (Metallwert) bestimmt ist, werden Kurantmünzen genannt. Dies traf früher auf die meisten Edelmetallmünzen zu. Der Wert heutiger Münzen ist hingegen nur durch staatliche Garantien gedeckt, womit es sich um Kreditgeld handelt.

Recht

In den Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion muss gemäß der EG-Verordnung Nr. 974 / 98 des Rates vom 3. Mai 1998 niemand mehr als fünfzig Münzen in einer Zahlung annehmen (mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und den in § 3 Münzgesetz genannten Personen). Siehe hierzu auch den Artikel gesetzliches Zahlungsmittel.

Siehe auch

Numismatik, Münzen sammeln, Kategorie:Numismatik, Kategorie:Münze

20px WikiCommons: Weitere Bilder, Videos oder Audiodateien zum Thema Münzen

Literatur

Weblinks

See also: Münze, 1356, 1871, 1998, 20. Jahrhundert, 269 v. Chr., 3. Mai, 470er v. Chr.