Musterung

Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Auch schon bei der Aushebung von Söldnern, durch Werberkolonnen, usw. spricht man von Musterungen.

Geschichte

Der Begriff Musterung (lat. monstrare) findet sich zuerst in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, als von den Landesherren und Ständen solche Musterungen durchgeführt wurden, um einen annähernden Überblick über die zahlenmäßige Stärke und den Ausrüstungsstand der nach Lehnsrecht und Landfolge dienstpflichtigen Adligen, Bürger und Bauern zu erlangen, soweit sie Haus- und Grundbesitzer waren, also nicht Besitzlose; soweit eine Witwe Haus und Hof besaß, musste ein Ersatzmann gestellt oder Geldersatz bezahlt werden. Im Blick auf die Türkengefahr wurde ein dreigeteilter Ausschuss gebildet, wobei ein Drittel - die „geradesten, stärksten, tugendhaftesten und frömmsten“ jungen Männer – für ein stehende Heer ausgewählt wurden, der Rest für die Reserve. Diese Musterungen erfolgten unter der Aufsicht von Musterherren oder Kommissaren und wurden regelmäßig und nach genaueren Maßstäben durchgeführt. Nach dem damals herrschenden Kantonalsystem war mit dem Geburts- und Aufenthaltsort - und damit dem Aushebungsort - schon die Verbindung zu dem zum Kanton gehörenden Regiment hergestellt. Erst als Folge der Ersetzung des Kantonalsystems durch die Einrichtung von Rekrutierungsbezirken im 19. Jahrhundert (Baden 1832) wurde die Musterung von der Verwendung des gemusterten Soldaten abgekoppelt. Im Dritten Reich erfolgte die Musterung durch die Wehrbezirke im Einvernehmen mit den gleichgeordneten Kreispolizeibehörden. In der ehemaligen DDR wurden die Wehrpflichtigen in wenigen Wochen im Frühjahr durch die Wehrkreiskommandos gemustert; zusätzliche Aufgabe der Musterung war die „weitere Vorbereitung der Bürger auf die Wahrnehmung ihres verfassungsmäßig garantierten Rechtes sowie die ehrenvolle Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht, Wehrdienst zu leisten“.

Ablauf in Deutschland

Mit der Musterung sind Musterungsärzte betraut, die bei den Kreiswehrersatzämtern oder - für Freiwillige - bei den entsprechenden Institutionen der Truppe eingesetzt sind. Für die Einstufung des Wehrpflichtigen ist in entsprechenden Richtlinien (Zentralen Dienstvorschriften) ein Rahmen festgelegt, nachdem die körperlichen Mängel klassifiziert sind, so dass je nach deren Erheblichkeit ein entsprechender Tauglichkeitsgrad vergeben wird. Auch über die Verwendbarkeit, also die Fähigkeiten und Kenntnisse, die einen Wehrpflichtigen für besondere Tätigkeiten besonders befähigen, wird entschieden. Bei der Musterung wird auch darüber entschieden, ob der Wehrpflichtige sofort herangezogen werden kann, oder ob er zunächst - etwa bis zum Ende eines Ausbildungsabschnittes - zurückgestellt werden muss.

Der Wehrplichtige sollte Sportkleidung mitbringen, ausserdem noch Personalausweis, Impfbuch und Krankenversicherungskarte.

Die zu musternde Person durchläuft bei der Musterung folgende Stationen:

Hier werden die bereits vorhandenen Daten (Adresse, Führerschein, Ausbildung) verifiziert. Hier werden Wehrpflichtige auch erstmals gefragt, ob sie den Wehrdienst verweigern wollen. Wenn sie die Frage bejahen werden sie gebeten, einen Kriegsdienstverweigerungsantrag zu stellen.

Die zu musternde Person wird gewogen, vermessen und nach Alkohol-, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt. Es wird auch eine Urinprobe genommen. Diese wird auf Eiweiße untersucht, die auf eine Stoffwechselkrankheit deuten könnten. Die Probe wird nur bei freiwillig Längerdienenden nach Rückfrage auf Drogen untersucht.

Falls der Arzt weitere Untersuchungen bei Spezialisten angeordnet hat (etwa zur Überprüfung von mitgebrachten Attesten) wird der Musterungsbescheid per Post zugestellt.

Siehe auch: Konskription

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Musterung, 15. Jahrhundert, 19. Jahrhundert, Impfbuch, Konskription, Krankenversicherungskarte, Kreiswehrersatzamt, Kriegsdienstverweigerung, Personalausweis