Nachrichtenbeförderung

Unter Nachrichtenbeförderung wird im allgemeinen die Ortsveränderung von Nachrichten, die an stoffliche Träger (Brief, Postkarten, Datenträger, Presse) gebunden sind, verstanden. Die Träger werden dabei in ihrer jeweiligen Form nicht verändert.

Beförderer von Nachrichten sind z.B. Boten oder Postunternehmen.

Im engeren Sinne (Postwesen) wurden darunter die Teile des Postverkehrs (Briefverkehr, Datenträgerbeförderung, Zeitungsbeförderung) verstanden.

siehe im Gegensatz dazu:

Nachrichtenübertragung

See also: Nachrichtenbeförderung, Bote, Brief, Datenträger, Nachrichten, Nachrichtenübertragung, Post, Postkarte, Presse (Medien)