Nachrichtenwesen
Nachrichtenwesen ist jede Tätigkeit, welche durch Wort oder Schrift, Bild oder Zeichen dem menschlichen Bewußtsein irgendeine Vorstellung aus dem Bereich der Außenwelt vermittelt, sei es eine Weisung oder eine Tatsache, Begebenheit oder Meinung aus Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft.
Zweck des Nachrichtenwesens ist die möglichst schnelle Übertragung von Nachrichten an (viele) räumlich entfernte Personen.
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Antikes Nachrichtenwesen
Nach der Art der Übertragung unterscheidet man in akustische, optische und Nachrichtenübertragung mittels Boten.
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Akustische Nachrichtenübertragung
Die akustische Übertragung konnte durch Rufzeichen, oder mittels Instrumenten (Tuba, Horn) erfolgen. Die Reichweite war jeweils geringer als bei optischer Übertragung und machte mehr Relais nötig. Diese Art der Nachrichteübermittlung fand vor allem im militärischen Bereich Verwendung.
Optische Nachrichtenübertragung
Um Nachrichten über eine weite Entfernung zu übermitteln eigneten sich optische Mittel besser als akustische. Man benutzte zu diesem Zweck nachts Feuer-, und tagsüber Rauchzeichen. Die Mitteilung wurde über 'Relaistationen' weitergeleitet und konnte so schnell über große Entfernungen übertragen werden. Eine Übertragung dieser Art schildert schon Aischylos (Ag. 281 ff). Man konnte zwar zurch geschwungene oder ruhig gehaltene Fackeln gewisse Variationen einbringen, doch blieb der Inhalt der Nachricht immer sehr beschränkt. (Pol. X 43, 5 f.) Desshalb war immer eine zusätzliche Übertragung durch Boten notwendig. Die optuschen Zeichen wurden in der Regel nur als Arlarmzeichen genutzt. Diese Art der Nachrichteübermittlung fand - ebnso wie die akustische Übertragung - vor allem im militärischen Bereich Verwendung.
Telegraphie
Bereits im 2. vorchristlichen Jahrhundert beschreibt Polybios (X 45 - 47) ein System der Buchstaben-Telegraphie.
Übertragung durch Boten
Das öffentliche und private Nachrichtenwesen wurde vor allen durch den Boten- und Postdienst dargestellt. Der Herold verkündete amtliche Beschlüsse mündlich oder übergab sie in schriftlicher Form. Nur dem öffentlichen Postwesen war es erlaubt den Cursus publicus oder das Angrarium zu benutzen, Privatleute mussten sich um eigene Boten kümmern.
Literatur
- W. H. Groß, Nachrichtenwesen, in: Kleiner Pauly, Bd. 3, München 1979, Sp.1552 ff..
- G. Reincke, Nachrichtenwesen, in: RE XVI, Sp. 1496 ff.
- W. Riepl, Das Nachrichtenwesen des Altertums, Leipzig 1913.
