Nationalitätszeichen

Ein Nationalitätszeichen ist ein Zeichen, das die Zuordnung einer Einheit zu einer bestimmten Nation auf den ersten Blick ermöglichen soll. Ein solches Nationalitätszeichen kann zum Beispiel die jeweilige Staatsflagge sein, die sichtbar mit geführt wird.

In manchen Bereichen ist die Verwendung der Nationalitätszeichen durch internationale Vereinbarungen geregelt, um eine weltweit eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Solche Regelungen gibt es etwa bei Kraftfahrzeugen, bei Schiffen (Schiffsnummer) oder bei Flugzeugen (Luftfahrzeug-Kennung). Hier besteht das Nationalitätszeichen aus (jeweils unterschiedlichen) Buchstabenkombinationen.

Nationalitätszeichen im Straßenverkehr

Nationalitätszeichen im Straßenverkehr zeigen anderen die Herkunft eines Kraftfahrzeuges an, genauer: in welchem Land es zugelassen worden ist. Es ist Bestandteil des Kennzeichens i.w.S.

Das Nationalitätszeichen geht zurück auf das 1926 von der Weltgemeinschaft ratifizierte Abkommen über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr und der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr von 1934.

Unter anderen wurde für Deutschland D, für die Republik Österreich A, für die Schweizerische Eidgenossenschaft CH (Confoederatio Helvetica) und für das Fürstentum Liechtenstein "FL" vereinbart.

Im Inland darf es geführt werden (§ 60 Abs. 6 StVZO); im Ausland muss es geführt werden (§ 2 IntKFZVO). Euro-Kennzeichen, soweit EU-Mitglied, ersetzen jedoch das Nationalitätszeichen. Die Türkei, Kroatien und einige weitere Länder Osteuropas benutzen bereits ein Kennzeichen, welches ein Länderkürzel enthält und dem Euro-Kennzeichen nachempfunden ist, obwohl diese (noch) keine EU-Mitglieder sind.

Ausgestaltung: oval ("länglich-rund") im Format L 17,5 x H 11,5 cm, als Schild oder Aufkleber, muss theoretisch beleuchtet sein (laut Dienstanweisung jedoch nicht zu beanstanden).

Die Anbringung muss am Heck des Fahrzeuges erfolgen.

Deutschland: Das Nichtführen, das falsche Anbringen oder das Anbringen verwechslungsfähiger Nationalitätszeichen kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden (§ 14 IntKFZVO). Das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens stellt tatbestandsmäßig die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 StVG) dar.

Siehe auch

Weblink

See also: Nationalitätszeichen, 1926, 1934, Deutschland, Kennzeichen, Kraftfahrzeug, Liechtenstein, Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen, Luftfahrzeug-Kennung, Nation