Nationalrat (Schweiz)

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Der Nationalrat (abgekürzt NR, französisch Conseil national (CN)), italienisch Consiglio nazionale, englisch National Council) ist die große Kammer des Schweizer Parlaments.

Die Wortprotokolle (Protokoll) des Nationalrates werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung veröffentlicht. Seit 1891 auf Papier und ab Wintersession 1995 auf der Website des Parlaments.

Inhaltsverzeichnis

Mitgliederzahl

Der Nationalrat hatte 1848 1 Mitglied pro 20.000 Einwohner, was damals 111 Nationalräte ergab. Nach jeder Volkszählung musste die Mitgliederzahl angepasst werden bzw. das Quorum für einen Sitz erhöht werden. Deshalb wurde 1963 die Zahl der Mitglieder des Nationalrates endgültig auf 200 festgelegt, die gemäß Bevölkerungsanteil von den Kantonen gewählt werden, wobei jeder Kanton und Halbkanton mindestens einen Nationalratssitz hat und einen eigenen Wahlkreis bildet. Die Mitglieder des Nationalrats werden als Nationalrätinnen und Nationalräte bezeichnet.

Wahlverfahren

Eine Legislaturperiode dauert vier Jahre. Die letzte Wahl fand 2003 statt. Der Nationalrat wird seit 1919 nach der Annahme einer entsprechenden Volksinitiative mittels Proporzwahl gewählt. Eine Fünf-Prozent-Hürde o.ä. gibt es dabei nicht. Kantone, die nur einen Vertreter in den Nationalrat entsenden können, wählen mittels Majorzwahl.

Eine Abwahl / ein Ausschluss eines Mitglieds des Nationalrats ist nicht möglich. Im Falle einer vom Volk beschlossenen Totalrevision der Bundesverfassung wird jedoch die gesamte Bundesversammlung (National- und Ständerat) aufgelöst und neu gewählt.

Sitzzuteilung an Kantone

Zuletzt angepasst für die Wahlen 2003 aufgrund der Volkszählung von 2000 (in Klammern die früheren Zahlen)

Sitzverteilung nach Parteien

Nationalratswahlen 2003, für die Legislaturperiode von 2003 bis 2007 (in Klammern die Zahlen von 1999):

Fraktionen

Die Fraktionen bestehen kammerübergreifend, d.h. sie bestehen aus National- und Ständeräten. Gegenwärtig (24.09.04) bestehen folgende Fraktionen (in Klammern die Mitglieder aus dem Nationalrat):

Kompetenzen

Jeweils für ein Jahr wählt der Nationalrat den Nationalratspräsidenten, welcher die Sitzungen des Nationalrates und der Vereinigten Bundesversammlung leitet und dadurch auch als "höchster Schweizer" bezeichnet wird.

Die beiden Kammern Nationalrat und Ständerat sind politisch völlig gleichwertig - ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung verabschiedet wurde. Alle Geschäfte werden nacheinander von beiden Räten behandelt. Die Ratsvorsitzenden legen gemeinsam fest, welcher Rat ein Geschäft zuerst behandelt ("Erstrat").

Können sich National- und Ständerat nach der ersten Behandlung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, so findet ein Differenzbereinigungsverfahren statt, wobei das Geschäft zwischen beiden Räten hin- und herpendelt. Nach drei erfolglosen Durchgängen muss die Einigungskonferenz auf den Plan treten. Weitere Erläuterungen zu diesem Prozedere: Gesetzgebungsverfahren (Schweiz).

Nationalrat und Ständerat bilden zusammen die Bundesversammlung.

Mitglieder

Siehe auch Liste der Mitglieder des Schweizer Nationalrats

Weblinks

See also: Nationalrat (Schweiz), 1848, 1891, 1919, 1963, 1995, 1999, 2000, 2003, 2007