Neuverschuldung
Als Neuverschuldung bezeichnet man den über Kredite finanzierten Teil des Staatshaushalts.
Zu unterscheiden sind hier die Begrifflichkeiten Bruttoneuverschuldung (auch Bruttokreditaufnahme) und Nettoneuverschuldung (auch Nettokreditaufnahme). Unter "Bruttoneuverschuldung" werden alle in einem bestimmten Zeitraum neu aufgenommenen Verbindlichkeiten verstanden. Als "Nettoneuverschuldung" bezeichnet man die Bruttoneuverschuldung abzüglich der im selben Zeitraum getilgten (alten) Verbindlichkeiten. Die Nettoneuverschuldung bezeichnet also die Differenz der staatlichen Schuldenstände zwischen zwei Zeitpunkten.
Eine Neuverschuldung lässt sich entweder für einzelne staatliche Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) oder gesamtstaatlich berechnen.
Die Neuverschuldung kann entweder absolut oder als so genannte Defizitquote im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt gemessen werden.
Die Höhe der Nettoneuverschuldung aller staatlichen Aktivitäten wird in vielen Ländern durch rechtliche Instrumente stark begrenzt; in Deutschland sind und waren dies z. B.
- Art. 115 des Grundgesetzes,
- die EU-Konvergenzkriterien,
- der Stabilitäts- und Wachstumspakt.
