Nicolaus Remy
Nicolaus Remy (oder auch Nicolaus Remigius) (* 1530; † 1612) war ein herzoglich-lothringischer Geheimrat und Oberrichter. Schriftstellerisch trat er vor allem als Hexentheoretiker in Erscheinung.
Leben
Das Leben des Hexenrichters endete, könnte man sagen, schicksalhaft: Mit mehr als 80 Jahren verfiel er dem Wahnsinn und klagte sich, von seinem ungeheuren Hexenglauben getrieben, 1612 selbst an. Einmal in den Fängen einer von ihm geschulten, erbarmungslosen Justiz - wurde er zwangsläufig zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
Bedeutung als Hexentheoretiker
Nicolaus Remigius schöpfte aus seinem reichen Erfahrungsschatz als Richter, als er ein Hexentraktat verfasste. Im Jahre 1595 erschien sein Werk in lateinischer Sprache unter dem Titel Daemonolatriae Libri III. Bereits ein Jahr später lag es in einer deutschen Übersetzung vor: Daemonolatria daß ist von Unholden und Zauber-Geistern, dess Edlenn, Ehrnvesten und Hochgelarten Herrn Nicolai Remigii, des durchl. Hertzogen in Lothrigen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris publici. 1598 wurde eine zweite deutsche Auflage erforderlich, ein Hinweis darauf, wie begehrt das Werk unter den Anhängern der Hexenverfolgung war. Vor allem Richter werden sich dieses Buch 'zu Gemüte geführt' haben, da Remy eigentlich für jede Eventualität eine Antwort und ein konkretes Fallbeispiel anführte. Für ihn war es beispielsweise gleich strafbar, ob eine Hexe tatsächlich den Hexenflug beherrschte oder sich ihr Fliegen nur einbildete. Ins Visier der Justiz geriet eine Frau dann, wenn sie nie in die Kirche ging, oder noch schlimmer, wenn sie sehr häufig in die Kirche ging. Und so könnte man weitere unzählige Beispiele anführen.
Sein Hexentraktat ist jedoch nicht nur als Handbuch für Richter zu werten. Vielmehr überlieferte er damit auch eine Art Autobiographie, was sein Wirken als Richter bei Hexenprozessen betrifft. Er verweist stolz auf eine 16jährige Amtszeit, in der er mindestens 800 Hinrichtungen wegen Hexerei veranlasst hatte. Bedauernd fügt er hinzu, dass eine etwa gleich hohe Zahl Angeklagter vor der Vollstreckung entwichen oder kein Geständnis ablegten, sodass eine Verurteilung ausgeschlossen war. 15 Personen starben vor ihrer Verurteilung durch Suizid.
Er stimmte mit den im Hexenhammer zusammengestellten Thesen über die Hexenlehre weitgehend überein, fand jedoch die Ausführungen in manchen Punkten zu harmlos bzw. Kindern gegenüber zu milde. In seinem Traktat berichtet er über Hexenprozesse gegen Kinder, an deren Ende das Todesurteil stand.
Sein Werk wurde zwar gerne gelesen, die von ihm vertretenen Theorien uber die Hexenlehre waren allerdings umstritten. Selbst Befürworter einer strengen Hexenverfolgung zitierten ihn nur dann, wenn er sich auf andere Autoritäten berief. Gegner der Hexenlehre bezeichneten ihn abwertend als Märchenerzähler, so beispielsweise Christian Thomasius. Am schärfsten wurde er von den Theologen angegriffen, da er verschiedene kirchliche Lehrmeinungen ziemlich eigenwillig auslegte.
Literaturangaben:
- Manfred Hammes, Hexenwahn und Hexenprozesse, Frankfurt a. M. 1977, S. 165 ff.
- Soldan / Heppe, Geschichte der Hexenprozesse, 2. Bd.
Remy, Nicolaus
Remy, Nicolaus
Remy, Nicolaus
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Remy, Nicolaus |
| ALTERNATIVNAMEN | Nicolaus Remigius |
| KURZBESCHREIBUNG | herzoglich-lothringischer Geheimrat und Oberrichter |
| GEBURTSDATUM | 1530 |
| GEBURTSORT | |
| STERBEDATUM | 1612 |
| STERBEORT | |
