Niedrigenergiehaus
Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die dem wärmetechnischen Anforderungs-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV - gültig seit 1. Februar 2002) entsprechen. Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf.
Beispiel
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 1/m darf z. B. einen Primärenergiebedarf vón max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder m³ Gas.
Siehe Auch
- Eine Übersicht über die verschiedenen Energiestandards findet man im Artikel Energiestandard (Gebäude)
- Passivhaus, Nullenergiehaus, Plusenergiehaus
- Portal Architektur und Bauwesen
Weblinks
- Projektinformation: Mehr als Fassade - Niedrigenergie-Bürogebäude
- Ist das 3-Liter-Energiespar-Haus realistisch?
- Klimahaus Südtirol
