Niedrigenergiehaus

Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die dem wärmetechnischen Anforderungs-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV - gültig seit 1. Februar 2002) entsprechen. Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf.

Beispiel

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 1/m darf z. B. einen Primärenergiebedarf vón max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder m³ Gas.

Siehe Auch

Weblinks

See also: Niedrigenergiehaus, Endenergiebedarf, Energieeinsparverordnung, Energiestandard (Gebäude), Gas, Heizöl, Nullenergiehaus, Passivhaus, Plusenergiehaus, Portal Architektur und Bauwesen