Nominalstil

Als Nominalstil bezeichnet man Satzkonstruktionen, in denen weitgehend auf den Gebrauch von Vollverben verzichtet wird und stattdessen Nominalgruppen vorherrschen. Er findet sich häufig in amtlichen Texten als so genanntes "Kanzleideutsch" sowie technischen Handbüchern.

Typische Merkmale des Nominalstils sind Substantivierungen (die Weigerung des Ministers statt der Minister weigerte sich), Komposita ( Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz), Funktionsverbgefüge (in Betracht ziehen statt betrachten) sowie gehäufte, untergeordnete Attribute (die Vorlage des Treffens der Minister der Länder). Auch wird das Passiv dem Aktiv (siehe Diathese (Linguistik)) vorgezogen.

Der Nominalstil gilt im allgemeinen als hölzern und wenig anschaulich. Entsprechend wird er in Texten, die Inhalte in ansprechender, lebendiger und abwechslungsreicher Art vermitteln wollen, als schlechter Stil empfunden. Andererseits ermöglicht der Nominalstil, komplexe Informationen komprimiert und abstrahiert darzustellen. In seinen traditionellen Domänen (Rechtssprache, technische Dokumentationen) hat er damit durchaus seine Existenzberechtigung.

Der Gegensatz zum Nominalstil ist der Verbalstil.

See also: Nominalstil, Attribut, Diathese (Linguistik), Komposition (Grammatik), Nomen, Satz (Grammatik), Substantivierung, Verb, Verbalstil