Notfall

Als Notfall werden in der Ersten Hilfe schwere Verletzungen in Folge von Unfällen, eine Vergiftung oder eine lebensbedrohliche Erkrankung bezeichnet. Dabei kommt es zu einer Störung von Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf, mit der Folge einer Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff.

In einem weiteren Sinn fasst man auch psychische Notsituationen, wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen, sowie Gewalt unter den Notfall-Begriff (siehe auch: Psychiatrische Krise).

Notfälle sind alle Situationen in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen, d.h. des Notfallpatienten besteht. Im Mittelpunkt der Ersten Hilfe steht dabei die Sicherstellung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf).

Wichtig ist in Notfällen die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten der Rettungskette, d.h. Ersthelfer, Rettungsdienst etc., um keine Zeit zu verlieren. Für den Notruf steht in alle Staaten der EU sowie der Schweiz die Notruf-Telefonnummer 112 zur Verfügung, über die man umgehend mit einer Leitstelle der Rettungsdienste verbunden wird.

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                              S t ö r u n g   v o n
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                          |Gefahr der Unterversorgung |
                          |        des Gehirns        |
                          |       mit Sauerstoff      |
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Inhaltsverzeichnis

Einfluss des sozialen und kulturellen Umfelds

Erste Hilfe zu leisten ist für jeden Menschen eine ethische Pflicht. Dies ergibt sich aus den Normen, Wertvorstellungen und moralisch-ethischen Prinzipien, die in unserer westlichen Kultur gelten und das Denken und Handeln eines Menschen beeinflussen. Demnach gelten das Leben und die Gesundheit als besonders wertvolles Gut, und daher ist es zweifellos wünschenswert, sich für ihre Erhaltung einzusetzen. Erste Hilfe zu leisten heißt also, soziale Verantwortung zu übernehmen, weil man Teil einer Gemeinschaft ist, deren Regeln man akzeptiert und für die man eintritt.

Bezüglich der sozialen Verpflichtung zur Ersten Hilfe spricht man auch vom Grundsatz der Gegenseitigkeit, denn wer erwartet, dass andere ihm in einer Notlage helfen, muss selbst bereit sein, diese Hilfe anderen zukommen zu lassen.

Viele Religionen lehren die Fürsorge und Hilfe für den Nächsten, so zum Beispiel die Nächstenliebe im Christentum oder das Mitleid im Buddhismus.

Neben den sozialen, ethischen und juristischen Motiven, die der potentielle Ersthelfer aus seinem Umfeld bezieht, wirken auch noch weitere Faktoren mit, die die Motivation zur Hilfeleistung jeweils steigern oder vermindern. Zum Beispiel:

Rechtliches

Unterlassene Hilfeleistung

Nach Paragraph 323c (so genannter "Jedermanns-Paragraph") des Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, "wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer Pflichten möglich ist".

Jeder Mensch ist also gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet.

Dies gilt jedoch nicht, wenn Hilfe bereits in ausreichender Form geleistet wird (beispielsweise durch einen am Unfallort anwesenden Arzt) und eigenes Eingreifen nicht mehr notwendig ist.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Ersten Hilfe wird überdies durch die Zumutbarkeit der Hilfeleistung eingeschränkt. Von einer Frau kann man beispielsweise nicht verlangen, dass sie nachts auf einer einsamen Straße aus ihrem Fahrzeug steigt, wenn sie den begründeten Verdacht hat, überfallen zu werden. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Situation nicht eindeutig als Verkehrsunfall erkennbar ist.

Man ist ebenfalls nicht verpflichtet, am Notfallort zu helfen, wenn man sich dadurch in Gefahr begeben würde. Zum Beispiel muss ein Nichtschwimmer nicht ins Wasser springen, wenn ein Ertrinkender gerettet werden muss. Niemand kann verlangen, dass man eine brennenden Wohnung betritt, um einen Bewusstlosen zu retten.

Rechtsansprüche gegen den Ersthelfer

Viele Menschen haben Angst, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen und dafür bestraft zu werden. Diese Sorge ist unbegründet: Sollten Erste-Hilfe-Maßnahmen zu Sachschäden (zum Beispiel an der Kleidung) oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen führen, kann der Ersthelfer nicht strafrechtlich belangt werden, sofern er nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt gehandelt hat. Haftbar gemacht wird der Helfer nur, wenn Vorsatz, das heißt absichtliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können; in der Regel ist dies aber auszuschließen. Abgesehen davon sind Schäden durch unterlassene Hilfeleistung viel wahrscheinlicher und schwerwiegender als durch eine nicht ganz korrekte Hilfeleistung.

Wenn ein Ersthelfer in guter Absicht den Rettungsdienst verständigt - sich aber jedoch herausstellt, dass dies nicht notwendig war, muss er die entstandenen Kosten nicht tragen. Der Ersthelfer haftet wiederum nur dann, wenn er den Rettungsdienst vorsätzlich falsch alarmiert.

Begeht der Ersthelfer bei seiner Hilfeleistung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, ist dies möglicherweise gerechtfertigt (Juristen sprechen vom "rechtfertigenden Notstand") und deshalb nicht strafbar. Gibt es keine andere Möglichkeit zu telefonieren, darf der Ersthelfer zum Beispiel eine Fensterscheibe eines allein stehenden Hauses einschlagen, um vom dortigen Telefon den Notruf abzusetzen. Die Tatsache, dass durch die Benachrichtigung des Rettungsdienstes möglicherweise ein Menschenleben gerettet wird, wiegt eindeutig schwerer als die geschilderten Straftaten Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Rechtsansprüche des Ersthelfers

Sollte bei der Ersten Hilfe ein Schaden am Eigentum des Helfers (zum Beispiel an der Kleidung oder am eigenen Fahrzeug) entstanden sein, haftet dafür entweder die Haftpflichtversicherung des Verletzten oder der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Das Sozialgesetzbuch (SGB 7) regelt, dass jeder Ersthelfer beitragsfrei gegen alle Personen- und Sachschäden versichert ist, die ihm bei der Hilfeleistung möglicherweise widerfahren. Deshalb hat der Ersthelfer zum Beispiel auch Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Berufshilfe und spätere Verletztenrente, wenn er selbst bei der Hilfeleistung gesundheitlichen Schaden erleidet.

Technisches

Definition eines Notfalls

Unfälle, akute Erkrankungen oder Vergiftungen können zu einem Notfall führen. Dabei ist die Gesundheit des Betroffenen akut bedroht. Wenn die lebenswichtigen Vitalfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf durch Sauerstoffmangel beeinträchtigt sind, besteht unter Umständen Lebensgefahr. Auch Störungen einzelner Vitalfunktionen können diesen Sauerstoffmangel auslösen, denn Bewusstsein, Atmung und Kreislauf ergänzen sich wechselseitig und hängen von einander ab. Sind alle drei Vitalfunktionen durch Sauerstoffmangel ausgefallen, ist ein Mensch klinisch tot. Sauerstoff ist für den Menschen somit lebensnotwendig, ohne eine ausreichende Versorgung mit diesem Gas ist kein Leben möglich. Bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen muss deshalb immer dafür gesorgt werden, dass die Sauerstoffversorgung des Betroffenen gesichert ist.

Merkmale einer Notsituation

Nicht nur die gesundheitliche Beeinträchtigung und die Gefahr der vitalen Bedrohung, der schnell entgegengewirkt werden muss, kennzeichnen eine Notsituation. Charakteristisch ist zudem, dass ein Mensch, der sich selbst nicht helfen kann, dringend Hilfe braucht. Der Betroffene ist auf andere angewiesen und sogar von ihnen abhängig. Außerdem ist das Auftreten eines Notfallgeschehens relativ unwahrscheinlich; ein Mensch erlebt nur selten, dass sich jemand in Lebensgefahr befindet. Natürlich ist das Auftreten kleinerer Verletzungen häufiger - aber auch das sind im Alltag grundsätzlich Ausnahmesituationen. Zudem treten Notfälle unerwartet und unvorhersehbar auf. Selbst wenn man sich der generellen Möglichkeit eines Notfalls ständig bewusst ist, sind die konkreten Notfallsituationen zu unterschiedlich, um sie gedanklich erschöpfend durchzuspielen.

Notfallarten

Die Notfallereignisse, bei denen Erste Hilfe erforderlich wird, sind nur selten so spektakulär, wie man sie aus dem Fernsehen kennt. Die Wahrscheinlichkeit, bei einem Explosionsunglück, einem Großbrand oder einem schweren Verkehrsunfall Hilfe leisten zu müssen, ist viel geringer als bei Notfällen, die sich im direkten Umfeld des Helfers und im Alltag ereignen.

Die Menschen, denen geholfen werden muss, sind nur in wenigen Fällen Fremde - sondern meistens Verwandte oder Bekannte.

Man wird auch seltener mit Blutungen oder Knochenbrüchen konfrontiert als mit einem Herzinfarkt, einem Asthmaanfall oder plötzlicher Bewusstlosigkeit.

Anforderungen an den Ersthelfer

Um Erste Hilfe schnell und richtig leisten zu können, muss der Ersthelfer bestimmte Fähigkeiten besitzen:

Die Rettungskette

Die optimale Versorgung eines verletzten, erkrankten oder vergifteten Menschen lässt sich mit dem Schema der Rettungskette beschreiben, die aus fünf Gliedern besteht.


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See also: Notfall, Arbeitsunfall, Atmung, Bewusstsein, Beziehung, Blutkreislauf, Buddhismus, Christentum, Erste Hilfe