Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof steht. Das Oberlandesgericht verfügt über Zivil- und Strafsenate nach § 116 GVG.

Bei den Oberlandesgerichten sind die Generalstaatsanwaltschaften eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeit

Zivilrecht

Im Zivilrecht entscheidet das Oberlandesgericht in zweiter Instanz über:

In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Oberlandesgericht Gericht der weiteren Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen der Zivilkammern am Landgericht, in einzelnen Fällen auch Beschwerdeinstanz gegen erstinstanzielle Beschlüsse der Landgerichte.

Strafrecht

Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht zuständig:

Ordnungswidrigkeiten

Für Ordnungswidrigkeiten ist das Oberlandesgericht als Instanz der Rechtsbeschwerde nach § 80a OWiG gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte tätig. Der Bußgeldsenat ist mit einem Berufsrichter, bei Geldbußen über 5000 Euro mit drei Berufsrichtern besetzt.

Besonderheiten

Bayern

In Bayern ist neben den Oberlandesgerichten das Bayerische Oberstes Landesgericht (vergleiche Artikel 11 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz) eingerichtet. Es entscheidet abweichend vom üblichen Instanzenzug als Revisionsgericht in Strafsachen anstelle der Oberlandesgerichte und anstelle des Bundesgerichtshofs bei Revisionen in Zivilsachen, soweit für die Entscheidung bayerisches Landesrecht in Betracht kommt. Es ist auch für das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.

Allerdings hat der Bayerische Landtag am 20. Oktober 2004 die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) zum 1. Juli 2006 beschlossen. Ab 1. Januar 2005 neu eingehende Verfahren werden bereits nicht mehr vom BayObLG, sondern von den drei bayerischen Oberlandesgerichten abgewickelt.

Berlin

Das Oberlandesgericht in Berlin heißt Kammergericht.

Oberlandesgerichte in Österreich

Siehe Gerichtsorganisation in Österreich

Siehe auch

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Oberlandesgericht, 1. Januar, 1. Juli, 20. Oktober, 2004, 2005, 2006, Amtsgericht, Bayerischer Landtag