Oder-Neiße-Grenze

Die Oder-Neiße-Grenze, zu DDR-Zeiten auch Oder-Neiße-Friedensgrenze genannt, ist die entlang der Flüsse Oder und Neiße verlaufende östliche Grenze Deutschlands zu Polen.

Sie wurde zunächst im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 von den Alliierten bis zum Abschluss einer endgültigen Friedensregelung festgelegt.

Im Görlitzer Vertrag vom Juni 1950 erkannte die 1949 gebildete DDR den neu entstandenen Grenzverlauf an, anders als die im selben Jahr gegründete westdeutsche Bundesrepublik, die erst 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie als faktische unverletzliche Westgrenze Polens anerkannte, mit dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung.

Als nach der Wende insbesondere in Polen die Sorge wuchs, die Bundesrepublik Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit. Mit dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag erfolgte am 14. November 1990 die endgültige Bekräftigung der Oder-Neiße-Linie als Grenzverlauf zwischen beiden Staaten.

Durch diesen Vertrag gab die Bundesrepublik alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen. Wie in Friedens- und Grenzverträgen üblich, wird die gefundene Regelung als endgültig angesehen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Oder-Neiße-Grenze

Vorgeschichte

Die Oder-Neiße-Grenze ist die 1945 gezogene Grenze zwischen Deutschland und Polen. Diese Linie geht entlang der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße und war im März 1945 die Ausgangslinie des Angriffs der Roten Armee auf Berlin.

Die Gebiete östlich von Oder und Neiße waren – ebenso wie es die Gebiete westlich dieser Flüsse heute noch sind – bis ins zwanzigste Jahrhundert unter wechselnden Herrschaften sowohl slawisch als auch, seit der deutschen Ostsiedlung überwiegend germanisch unter unterschiedlichen Herrschaften besiedelt. In Ostpreußen spielte bis ins 15./16. Jahrhundert die baltische (prußische) Bevölkerung eine Rolle, die allerdings zunehmend assimiliert wurde. Deutlich wird dies insbesondere an den Ortsnamen, von denen viele slawischen bzw. in Ostpreußen baltischen Ursprungs sind.

Schon zwischen 1918 und 1939 erhob Polen Anspruch auf Teile der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, begründet teils mit der slawischen Bevölkerung, teils mit früheren polnischen Herrschaften.

Zur Vorgeschichte der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie gehören außerdem die wechselseitige Diskriminierung der jeweils nicht das Staatsvolk bildenden Bevölkerung. Hierzu gehören die Polen unter deutscher Herrschaft bis zum Ende des ersten Weltkriegs als auch die ab 1919 unter polnische Herrschaft geratenen Deutschen im neu gebildeten polnischen Staat, von denen eine große Anzahl ihre Heimat in Richtung des Deutschen Reiches verließen. Im zweiten Weltkrieg wurde mit dem Ziel der vollständigen Germanisierung die polnische Bevölkerung aus den für Deutsche beanspruchten Gebieten vertrieben, die polnische Elite wurde weitgehend ermordet, und weite Teile der polnischen Bevölkerungen wurden durch Zwangsarbeit für das Deutsche Reich versklavt.

Vor der Zeit des Dritten Reiches gehörte das Land östlich dieser Flüsse zu Deutschland. Verhandlungen auf der Jalta-Konferenz kurz vor Ende des Krieges sprachen von einer Westverschiebung Polens. Genaue Angaben blieben offen, aber entsprachen dem Willen Stalins, die Teile östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrusslands und der Ukraine) für die Sowjetunion zurückzugewinnen, die nach dem ersten Weltkrieg durch Polen erobert wurden. US-Präsident Franklin Delano Roosevelt wollte die Sowjetunion zum Eintritt in den Krieg gegen Japan bewegen.

Schon Monate vor Ende des 2. Weltkriegs hatte die Sowjetunion die Kontrolle über den bisherigen östlichen Teil Deutschlands und setzte kommunistische polnische und sowjetische Verwalter ein, die – basierend auf der Erfahrung der Zwangsgermanisierung weiter Teile Polens während des zweiten Weltkrieges – die deutsche Bevölkerung unkontrolliert vertrieben und eigene Landsleute ansiedelten, die zum Teil aus den von der Sowjetunion annektierten Ostgebieten Polens stammten.

Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden westlichen alliierten Siegermächte auf der Potsdamer Konferenz die sowjetische und polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer Friedenskonferenz. In einer noch zu findenden Friedensregelung ("peace settlement") sollte dann der endgültige Verlauf der Grenze festgelegt werden. Für das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) sagten die Westalliierten in Potsdam der Sowjetunion bereits die Unterstützung ihres Annexionswunsches zu. Für Polen fehlt eine solche Zusage hinsichtlich der übrigen Oder-Neiße-Gebiete.

Strittig war zunächst auch noch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer oder Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße.

Es wurde auch beschlossen, den "Transfer" der in der Tschechoslowakei und Polen lebenden Deutschen "in geordneter und humaner Weise" durchzuführen. Die Potsdamer Konferenz mahnte, die sog. „wilden“ Vertreibungen der Deutschen einzustellen. Dennoch erfolgten in den folgenden Jahren weitere Vertreibungsaktionen durch kommunistische und nationalistische Gruppen, Militär und Paramilitär aus allen ehemaligen Teilen des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie und aus dem Sudetenland (Tschechoslowakei).

Politik um die Grenze

Die Verträge von 1970 und 1990/91 betreffen nur die Grenzziehung, äußern sich aber nicht zur Vertreibung und Enteigung der rund 14 Millionen Ost- und Sudetendeutschen, denen später weitere 4 Millionen deutsche Aussiedler folgten. Insbesondere die Vertriebenenverbände tun sich auch daher mit einer Akzeptanz des Verlusts ihrer Heimat ihrer Mitglieder oder deren Vorfahren schwer. Auch schürte die zögerliche und ambivalente Politik der meisten deutschen Parteien lange Zeit Hoffnungen des Revisionismus, eine Grenzänderung zu Gunsten Deutschlands sei möglich. Erst der Deutsch-Polnische Grenzvertrag von 1990 brachte eine völkerrechtswirksame Grenzregelung, die Endgültigkeit für sich beansprucht.

Die Frage, ob eine Korrektur der Grenzlinie, etwa durch Autonomieregelungen oder eine Europäisierung der Oder-Neiße-Gebiete, die Rechte und Interessen der alten und auch neuen Bewohner dieser Gebiete womöglich besser hätte wahren können, wurde von den verantwortlichen Politikern im Jahre 1990 nicht mehr geprüft, da jegliche Korrekturen neue Ungerechtigkeiten für die nach 1945 dort geborenen Menschen, die hinsichtlich dieser Grenzziehung selbst kein Unrecht begangen haben, mit sich bringen gebracht hätten.

Von deutsch-nationalistischen Kreisen wird die Legitimität und teilweise auch die Legalität dieser Grenzziehung nach wie vor bestritten. Entsprechende Forderungen waren bis zum Zusammenbruch des Kommunismus in den Jahren 1985/89 oft begleitet von einem ideologisch geprägten Antikommunismus. In rechtsextremistischen Kreisen wurde und wird außerdem oft versucht, solche Forderungen durch die Verharmlosung oder Leugnung deutscher Kriegsverbrechen zu stützen.

Weblinks

Oder-Neiße-Grenze Oder-Neiße-Grenze Kategorie: Brandenburg Kategorie: Pommern Kategorie: Schlesien Oder-Neiße-Grenze

See also: Oder-Neiße-Grenze, 10. Mai, 11. Januar, 12. September, 14. November, 18. Oktober, 1945, 1947, 1949, 1950