Oesterreichische Nationalbank

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Eurosystems bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und agiert aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen (z.B. des EG-Vertrag, EZB-Status, Nationalbankgesetz).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Oesterreichische Nationalbank geht auf die 1816 gegründete "Privileg. Oesterreichische National-Bank" zurück, welche zur Neuordnung des Währungswesens in Österreich als erste, österreichische Notenbank gegründet worden war. Dazu erhielt sie das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. 1878 wurde die National-Bank gemäß des Ausgleichs in die "Oesterreichisch-ungarische Bank" umgewandelt, die 1923 von der "Oesterreichischen Nationalbank" abgelöst wurde.

Rechtsform und Organe

Rechtsform

Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft eigener Art (sui generis), das heißt die Bestimmungen des Aktiengesetzes sind nur insoweit anzuwenden, soweit durch den EG-Vertrag, das ESZB/EZB-Statut oder das Nationalbankgesetz nicht anderes bestimmt wird. Sie steht zur Hälfte im Eigentum der Republik Österreich. Die andere Hälfte ist im Eigentum von Interessenvertretungen sowie Banken und Versicherungen.

Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.

Generalversammlung

Die Aktionäre über ihre Rechte in der Generalversammlung aus, die über Beschluss des Generalrates in den ersten vier Monaten jedes Geschäftsjahres stattfindet. Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

Generalrat

Dem Generalrat obliegt die Überwachung jener Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen System des Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat ist somit mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar.

Der Generalrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Der Präsident, der Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung ernannt. Die übrigen sechs Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.

Zu den Aufgaben des Generalrates zählen insbesondere:

Direktorium

Das Direktorium führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele der ESZB ist das Direktorium an die Weisungen der EZB gebunden.

Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur (derzeit Dr. Klaus Liebscher), Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, die wiederum einen Vorschlag des Generalrates erhält. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

Als Mitglied des EZB-Rates beziehungsweise des erweiterten Rates der EZB ist der Gouverneur vollkommen weisungsfrei.

Aufgaben

Mit der Einbindung der OeNB in das System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) ist ein Großteil ihrer Aufgaben an die EZB übertragen worden. Zu den Aufgaben der OeNB zählt daher insbesondere Mitwirkung an der Geldpolitik im Rahmen des ESZB, dessen Hauptziel die Erhaltung der Preisstabilität ist.

Weitere Aufgaben sind:

Weiters ist die OeNB berechtigt Bankgeschäfte aller Art zu betreiben.

Präsidenten/Gouverneure

Weblinks

Nationalbank Oesterreich

See also: Oesterreichische Nationalbank, 1816, 1923, Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat, Banknote, ESZB, EZB, Eugen Margarétha, Geldpolitik