Offene Bauweise

In einem Bebauungsplan kann die Bauweise für die Bebauung der einzelnen Baugrundstücke festgesetzt werden. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es dazu zwei grundsätzliche Möglichkeiten: die "geschlossene" und die "offene" Bauweise. Die gleiche Unterscheidung besteht für die übrigen im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan aufgestellt ist.

Das Gegenstück zur geschlossenen ist die offene Bauweise. Bei ihr ist zu unterscheiden zwischen Einzelhausbebauung, Doppelhausbebauung und Bebauung in Hausgruppen. Während bei der Einzelhausbebauung nach beiden Seiten und rückwärtig Grenzabstände und Bauwerksabstände einzuhalten sind, wird beim Doppelhaus an eine seitliche Grenze angebaut, an die auch der Nachbar anzubauen hat. Hausgruppen sind Reihenhäuser, die jedoch zusammen, wie auch Einzel- und Doppelhäuser je für sich, eine Länge von 50 Metern nicht überschreiten dürfen.

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