Offener Grundriss

Mit Offener Grundriss, manchmal auch Freier Grundriss, bezeichnet man in der Architektur eine Raumgliederung, die das gesamte umbaute Volumen als ein zusammenhängendes Kontinuum und nicht als eine Kombination von in sich abgeschlossenen Teilräumen behandelt.

Räume sind nicht wie in typischen Einfamilienhäusern oder Wohnungen als allseitig mit Wänden umschlossene Kisten ausgeführt, sondern gehen teilweise ineinander oder den Aussenraum über. Trennungen können durch Licht, Beleuchtung, Bodenbeläge, Materialwechsel, Farbwechsel, Möblierungen oder Proportionsänderungen akzentuiert oder erzeugt werden. Die zunehmende Verfügbarkeit von hochdämmenden Spezialverglasungen eröffnet neue Möglichkeiten bei der "Öffnung" von Grundrissen im Innen- wie auch zum Außenbereich.

Überkommene Wohnvorstellungen führen im allgemeinen Wohnungsbau zu einem Beharren auf in sich abgeschlossene Räume. Die aus der Gewohnheit hervorgehenden Vorurteile gegenüber offenen Grundrissen lassen deren Potential nicht zur Entfaltung kommen. So werden offene Grundrisse in erster Linie bei repräsentativen öffentlichen, Verwaltungs- oder gehobenen Wohnbauten realisiert. Darüber hinaus nutzen Museen und Ausstellungsbauten die Vorteile einer freien Grundrissdisposition.

See also: Offener Grundriss, Kontinuum, Wohnungsbau