Oktoberdiplom

Das Oktoberdiplom ist ein österreichisches Verfassungsgesetz vom 20. Oktober 1860. Nachdem das neoabsolutistische Regierungssystem politisch und militärisch in Oberitalien (Schlachten bei Magenta und Solferino) gescheitert war, erließ Kaiser Franz Joseph I. das Oktoberdiplom in Form eines Manifests.

Es beinhaltete die Gründzüge einer neuen Verfassung, in der Staatsform einer konstitutionellen Monarchie. Es wurde ein Reichsrat mit 100 Mitgliedern geschaffen, der in finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen beratende Funktion, in legislativer Hinsicht nur eine geringe Bedeutung haben sollte. Die Außen- und die Kriegspolitik blieb weiterhin in der alleinigen Entscheidungskompetenz des Kaisers.

Das Oktoberdiplom war ein Kompromiß zwischen den zentralistischen Tendenzen der deutschsprachigen Bevölkerung, und den föderalistischen Bestrebungen der übrigen Nationalitäten. Die einzelnen Landtage sollten weitgehende Autonomie gegenüber dem Reichsrat erhalten. Der Kompromiß konnte weder die Deutschliberalen noch die Magyaren, die auf ihre Einbeziehung in den gemeinsamen Reichsrat mit Steuerverweigerung reagierten, zufrieden stellen. Der allgemeine Widerstand führte vier Monate später zu einer Revision des Oktoberdiploms im Februarpatent vom 26. Februar 1861.

Literatur

See also: Oktoberdiplom, 1860, 1861, 20. Oktober, 26. Februar, Deutschliberale Partei, Februarpatent, Franz Joseph I. (Österreich-Ungarn), Konstitutionelle Monarchie, Magyaren