Onus probandi
onus probandi (lat. onus : "Last, Bürde, Auflage, Verbindlichkeit"; lat. probandus : "ein zu Untersuchender" ) bezeichnet eine Notwendigkeit, überzeugende Argumente zum Beweis einer Sache anzuführen.
Im Strafrecht gilt seit der Antike der Satz:
- necessitas probande incumbit et qui agit (lat. Die Beweispflicht liegt beim Ankläger)
Kategorie: Rechtsphilosophie
