Onus probandi

onus probandi (lat. onus : "Last, Bürde, Auflage, Verbindlichkeit"; lat. probandus : "ein zu Untersuchender" ) bezeichnet eine Notwendigkeit, überzeugende Argumente zum Beweis einer Sache anzuführen.

Im Strafrecht gilt seit der Antike der Satz:

Kategorie: Rechtsphilosophie
 

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