Opferlose Straftat

Eine opferlose Straftat ist eine Tat, die unter Strafe gestellt ist, obwohl aus dieser Tat keine Geschädigten (bis vielleicht auf die Akteure selbst) hervorgehen. Manchmal wird als opferlose Straftat auch eine solche bezeichnet, wobei zwar ein Schaden entsteht, dieser aber nicht einzelnen Individuen zuzuordnen ist.

Zu den opferlosen Straftaten gehör(t)en:

Eine opferlose Straftat ist ohne weiteres nicht:

Einvernehmliche Straftat

Gerne werden opferlose Straftaten mit einvernehmlichen Straftaten vermengt, also Straftaten, bei denen alle potenziellen Opfer der Begehung der Tat zustimmen. Die Rechtssysteme kennen jedoch für gewöhnlich einen Zustand der Entscheidungsunfähigkeit (oder in diesem Fall: Ablehnungsunfähigkeit), sodass selbst ein der Tat zustimmender Akteur trotzdem Opfer eines anderen Akteurs sein kann. Bei opferlosen Straftaten ist eine solche Konstellation ausgeschlossen. Da opferlosen Straftaten per Definition im Einvernehmen der Akteure geschehen, ist jede opferlose Straftat auch eine einvernehmliche Straftat.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre

See also: Opferlose Straftat, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Einvernehmliche Straftat, Europa, Homosexualität, Inzest, Residenzpflicht, Straftat, Entscheidungsunfähigkeit