Opposition (Logik)

Die Opposition (lat. oppositio : das Entgegengesetzte) eigentlich: die Gegensetzung - bezeichnet in der traditionellen Logik den (konträren, kontradiktorischen, subkonträren) Gegensatz zweier Aussagen. Manchmal wird auch statt "Opposition" der Begriff "Obversion" verwendet.

Dieser Gegensatz wird auf 4 verschiedene Typen von Aussagen(Urteile) angewendet:

wobei S für "Subjekt" und P für "Prädikat" der jeweiligen Aussage(Urteil) steht.

Die Schlüsse der Opposition, die sich aus dem logischen Quadrat gewinnen lassen, lauten:

Damit sind folgende Schlüsse formulierbar:

Wenn zwei kontradiktorische Aussagen über Gegenstände, Prozesse u.a. ein und derselben Klasse getroffen werden, dann gilt:

Wenn zwei konträre Aussagen über Gegenstände, Prozesse u.a. ein und derselben Klasse getroffen werden, dann gilt:


Wenn zwei subkonträre Aussagen (siehe subkonträre Kontraposition) über Gegenstände, Prozesse ein und derselben Klasse getroffen werden, dann gilt:

siehe auch petitio contrariorum, konträrer Gegensatz, Äquipollenz

See also: Opposition (Logik), Konträrer Gegensatz, Latein, Petitio contrariorum, SaP (Logik), SeP (Logik), SiP, SoP (Logik), Subkonträre Kontraposition, Äquipollenz