Orangensaft

Orangensaft (umgangssprachlich auch als O-Saft bezeichnet) ist ein Fruchtsaft, der durch Auspressen von Orangen hergestellt wird.

Laut Fruchtsaft-Verordnung darf als Saft nur ein solches Getränk bezeichnet werden, das zu 100 % aus dem Fruchtsaft und Fruchtfleisch der entsprechenden Früchte stammt. Gegenstück ist der Fruchtnektar und das Fruchtsaftgetränk.

Handelsüblicher Orangensaft ist in der Regel aus Konzentrat hergestellt. Das Gegenstück dazu ist der Direktsaft. Bei der Herstellung von Orangensaftkonzentrat werden zunächst die leicht flüchtigen Aromen aus dem Saft entnommen. Danach wird der Orangensaft durch Verdampfen eines Teils des darin enthaltenen Wassers zu einem Sirup konzentriert, bevor das Aroma wieder hinzugefügt wird.

Orangensaft ist frei von jeglichen Lebensmittelzusatzstoffen wie Farbstoffen oder Konservierungsstoffen. Pro Liter Fruchtsaft dürfen nach einer EU-Richtlinie maximal 15 Gramm Zucker zugesetzt werden, wenn die Ausgangsfrüchte einen wetterbedingten Mangel an Zucker aufweisen. Diese sog. Korrekturzuckerung ist nicht deklarationspflichtig, muss also nicht auf der Verpackung angegeben werden.

Mit 1,25 Mio. t. Orangensaftkonzentrat ist Brasilien der mit Abstand größte Exporteur, gefolgt von den USA und Spanien.

Orangensaft kann auch mit Mineralwasser vermischt als Fruchtschorle getrunken werden.

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