Order

Der Begriff Order (v. französ.: ordre) bezeichnet

  1. einen (militärischen) Befehl, eine Weisung
  2. im Bank- und Börsenwesen einen Kauf- oder Verkaufauftrag für ein Wertpapier (z.B. Aktien, Fonds, Optionsscheine) oder ein Derivat, siehe Wertpapierorder.

Siehe auch: Ordnung

left|45px|Begriffsklärung Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.

Die Einträge sollen sich auf eine stichwortartige Definition beschränken und pro Bedeutung sollte nur ein Artikel mit einem eindeutigen Namen verlinkt sein. Falls du von einem anderen Wikipedia-Artikel hierher gelangt bist, gehe bitte dorthin zurück und ändere den Verweis, dem du gefolgt bist, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.

See also: Order, Aktie, Befehl, Derivat (Wirtschaft), Fonds, Kauf, Optionsschein, Ordnung, Verkauf