Ordnungspolitik
Ordnungspolitik bezeichnet im weiteren Sinne staatliche Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung und der Regelung der inneren und äußeren Ordnung, der (Rechts-)Sicherheit und des Wirtschaftslebens dienen. Im engeren Sinne bezeichnet Ordnungspolitik alle staatlichen Maßnahmen, die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, die Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsordnung gerichtet sind. Dazu gehören insbesondere:
- die Eigentumsordnung
- die rechtlichen Regelungen zur Gewährleistung wirtschaftlichen Wettbewerbs (Verbot von Kartellen, Absprachen etc., Kontrolle der Werbe- und Verkaufspraktiken etc.)
- die Regelung des Vertrags- und Haftungsrechts.
siehe auch
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