Ortsbeirat
Der Ortsbeirat (Ortschaftsrat in Baden-Württemberg und Sachsen, Ortsrat in Niedersachsen) ist ein Teil der Legislative einer Stadt oder Gemeinde. Er vertritt die Interessen der Stadtteile oder Teilorte (in Baden-Württemberg und in Niedersachsen: Ortschaften) gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. Ortsbeiräte werden in einigen deutschen Bundesländern bei Kommunalwahlen direkt gewählt.
Anders als die Parlamente politisch eigenständig handlungsfähiger Stadtbezirke verfügen Ortsbeiräte über keinen eigenen Haushalt und können keine eigenen, bindenden Beschlüsse fassen, sondern nur die Stadtverordnetenversammlung oder Gemeinderäte zu entsprechenden Beschlüssen auffordern. Ortsbeiräte sind deshalb nicht mit echten Stadtbezirken vergleichbar.
In Baden-Württemberg können Ortschafträte ein eigenes Budget zur Verwaltung übertragen bekommen. Die Hauptsatzungen der Städte und Gemeinden können vorsehen, dass die Ortschaftsräte den Ausschüssen des Gemeinderats gleichgestellt werden. In diesem Fall können Beschlüsse über das eigene Budget hinaus bis zu einer festgelegten Grenze selbständig beraten werden. Diese müssen dann dem Gemeinderat lediglich zur Abstimmung nicht aber zur neuerlichen Beratung vorgelegt werden.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Stadtbezirken oder Ortsbeiräten sind in den Kommunalverfassungen bzw. Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
