Österreich-Ungarn
thumb|220px|right|Lage von Österreich-Ungarn in Europa thumb|220px|right|Wappen („k. u. k. Doppeladler“) [[Bild:Österreich-Ungarns Ende.png|thumb|220px|right|Österreich-Ungarns Auflösung nach dem Ersten Weltkrieg]] Die kaiserliche und königliche (k.u.k.) Doppel-Monarchie Österreich-Ungarn (1867 bis 1918) war ein Vielvölkerstaat in Mitteleuropa unter der Herrschaft der Habsburger.
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Geschichte
Österreich-Ungarn wurde mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich am 8. Juni 1867 gegründet. Dieser Vertrag sicherte die Gleichberechtigung Ungarns im staatsrechtlichen Verhältnis zu Österreich. Die Doppelmonarchie endete mit der Niederlage des ersten Weltkrieges.
Nach der Niederlage des Deutschen Bundes, dessen Vorsitz das Kaisertum Österreich hatte, gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz (1866) und der darauf folgenden Auflösung des Staatenbundes sah sich das Haus Habsburg genötigt, sich mit den Ungarn zu verständigen, dessen Unabhängigkeitsbestrebungen im August 1849 - mit Unterstützung Russlands - unterdrückt worden waren. Die neue Doppelmonarchie sollte ein Zusammenschluss gleichberechigter Staaten (Österreich und Ungarn) sein. Die Außenpolitik, der Außenhandel und das Militärwesen sollten aber gemeinsam betrieben werden und der Habsburger Kaiser sollte das gemeinsame Staatsoberhaupt der konstitutionellen Monarchie sein. Diese Vereinbarung wurde als Realunion bezeichnet.
Die Gründung Österreich-Ungarns blieb allerdings nicht ohne massive Kritik der übrigen Völker des multinationalen Staates. Insbesondere die Slawen sahen ihre Interessen weiterhin unberücksichtigt, was zu ständigen Spannungen mit dem Kaiserhaus führte. Erst kurz vor dem Ende des ersten Weltkrieges, Anfang Oktober 1918, wollte Karl I. mit dem Völkermanifest auch den anderen Völkerschaften gleiche Rechte zugestehen. Mit der Niederlage Österreich-Ungarns weniger als einen Monat später und der Selbstständigkeitserklärung der Tschechoslowakei, Polens und dem Anschluss vieler Sprachgebiete an ihre Nationalstaaten hatte sich die Doppelmonarchie de facto bereits aufgelöst. In den Pariser Vorortverträgen, genauer im Vertrag von Saint-Germain für Österreich und im Vertrag von Trianon für Ungarn, wurden die Gebietsabtretungen offiziell bestätigt.
Reichsteile und Kronländer
Die Grenze zwischen den beiden Reichsteilen Österreich und Ungarn war zeitweise die Leitha. Daraus leiteten sich die Bezeichnungen Cisleithanien („Land diesseits der Leitha“ für die westliche Reichshälfte) und Transleithanien („Land jenseits der Leitha“ für die östliche Reichshälfte) ab. Cisleithanien hieß offiziell: Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder und Transleithanien wurde offiziell Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone genannt.
Darüber hinaus existierte das von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltete Gebiet von Bosnien und Herzegowina, das 1878 besetzt und 1908 unter Inkaufnahme der Bosnischen Annexionskrise in den Reichsverband eingegliedert wurde.
| right|350px|Karte von Österreich-Ungarn (aus der engl. Wikipedia) | ||||||||||
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Die einzelnen Bestandteile waren die Kronländer:
- Cisleithanien
- Königreich Böhmen
- Königreich Dalmatien
- Königreich Galizien und Lodomerien
- Erzherzogtum Österreich unter der Enns
- Erzherzogtum Österreich ob der Enns
- Herzogtum Bukowina
- Herzogtum Kärnten
- Herzogtum Krain
- Herzogtum Salzburg
- Herzogtum Ober- und Niederschlesien (Österreichisch-Schlesien)
- Herzogtum Steiermark
- Markgrafschaft Mähren
- Gefürstete Grafschaft Tirol
- Land Vorarlberg
- Österreichisches Küstenland
- Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca
- Stadt Triest
- Markgrafschaft Istrien
- Transleithanien
- Gemeinsame Verwaltung
Staatsrechtliche Konstruktion
Der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn. Dies geschah im eigenen Recht und nicht mehr in Ableitung aus der österreichischen Kaiserwürde. Daraus folgte, dass der Monarch in Ungarn auch zum König gekrönt werden konnte.
Die Reichseinheit wurde neben der Personalunion auch durch gemeinsame Ministerien ausgedrückt (Außen-, Kriegs- und Finanzministerium). Diese Konstruktion wurde als Realunion bezeichnet. Alle Institutionen, die beide Reichshälften betrafen (beispielsweise die Armee), wurden als „k. u. k.“ (kaiserlich und königlich) bezeichnet.
Die Regierung von Cisleithanien wurde nur mit „k.-k.“ („kaiserlich-königlich“) bezeichnet, wobei königlich sich hier auf die böhmische Königswürde bezog, die der österreichische Kaiser ebenfalls innehatte. Regierung und Institutionen der ungarischen Reichshälfte wurden mit „m. kir.“ (magyar királyi) oder „kgl. ung.“ („königlich ungarisch“) bezeichnet.
Herrscher
- Franz Joseph I. 1867–1916
- Karl I. 1916–1918 (als König von Ungarn: Karl IV. (IV. Károly)
Namen
- k. und k.-Monarchie: steht für kaiserliche und königliche Monarchie
- Donaumonarchie
- Doppelmonarchie
- Kakanien: Der in den Volksmund eingegangene Ausdruck stammt allerdings erst aus dem Roman Der Mann ohne Eigenschaften von Robert Musil
Siehe auch
Literatur
- Adam Wandruszka (Hg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Wien, 1973–2000 (derzeit 11 Bände)
- J. Ulbrich: Das Staatsrecht der österreichisch-ungarischen Monarchie (= Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart in Monographien. Bd. 4: Staatsrecht der außerdeutschen Staaten. I). Freiburg i. Br. 1884
Weblinks
- http://sga.monarchisten.org/ Die Homepage der Schwarz-Gelben Allianz
- http://www.donaumonarchie.com Die Donaumonarchie in historischen Postkarten und Texten
- http://www.austro-hungarian-army.co.uk Über die österreichisch-ungarische Armee
- Die Reichsverfassung von 1849
- http://berg.heim.at/almwiesen/410100/index.htm Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg
- Vortrag und Publikation über den Wandel vom Königreich zur Republik in Ungarn
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