Pädagogische Freiheit
Pädagogische Freiheit ist ein Begriff aus dem Schulrecht. Er bezeichnet den für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen, gesetzlich geschützten Ermessens- und Entscheidungsspielraum eines Lehrers. Die P.F. eines voll ausgebildeten Lehrers darf weder durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften noch Konferenzbeschlüsse oder Vorgesetzte unnötig eingeengt werden. (vgl. z.B. § 86 Hess. Schulgesetz)
