Paragraph
Der Begriff Paragraf bzw. Paragraph stammt aus dem Griechischen. Im deutschen Sprachraum wird als Paragraphenzeichen § verwendet, bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen werden zwei nebeneinandergestellt: §§.
Ein Paragraph dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) wiederum aufgeteilt in Absätze, Nummern und/oder Sätze.
Manchmal werden Gesetze oder Verträge auch anstelle durch Paragraphen durch Artikel gegliedert.
Lesebeispiele
§ 4 AO: Paragraph vier der Abgabenordnung
§§ 14 f. EStG: die Paragraphen 14 und 15 (der Folgende) des Einkommensteuergesetzes
§§ 33 ff. BauNVO 69: Die Paragraphen 33 und mehrere Darauffolgende der Baunutzungsverordnung von 1969
Bisweilen ebenfalls benutzte Schreibweisen wie
§ 323 II Nr.1 BGB: Der Paragraph 323, 2. Absatz, Nr 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 100 V S.1 KrW-/AbfG: Der Paragraph 100, 5. Absatz, 1. Satz des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
§ 25.2 StGB oder § 25 (2) StGB: Paragraph 25, 2. Absatz des Strafgesetzbuches
sind teilweise mißverständlich und daher nicht empfehlenswert. In deutschen Bundesgesetzen werden bei Zitaten von Gesetzesstellen "Absatz" und "Nummer", soweit sie nach dem Paragraphen stehen, immer abgekürzt (Abs. bzw. Nr.), während "Satz" immer ausgeschrieben wird, also:
§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB
§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB
Siehe auch: Rechtsquellenverweise, Gummiparagraph, Artikelgesetz
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