Parlamentspartei

Als Parlamentsparteien werden die durch eine Parlamentswahl in ein nationales Parlament entsandten politischen Parteien bezeichnet. Bisweilen sind in den Begriff auch die Parteien in Landtagen oder anderen Regionalparlamenten eingeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Parteienspektrum und politische Stabilität

Zum Schutz vor einer Zersplitterung des politischen Spektrums und Vermeidung von Regierungskrisen kennen die meisten demokratischen Verfassungen eine Sperrklausel, die im Regelfall zwischen 3 und 5 Prozent liegt. Sie soll verhindern, dass viele Klein- oder Splitterparteien die kontinuierliche Politik einer Legislaturperiode erschweren und zu kleine, nur Teilaspekte vertrenende Wählergruppen als "Zünglein an der Waage" einen überproportionalen Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Erreicht eine wahlwerbende Partei nicht im ganzen Staat diesen Prozenzsazu an Wählerstimmen (oder je nach Wahlrecht in einem Teilstaat, bzw. eine Anzahl von Grundmandaten), so bleibt ihr Stimmenanteil unberücksichtigt und die potentielle Anzahl an Mandaten geht an die politischen Mitbewerber.

Solche Regelungen mit prozentuellen (oder ähnlich wirkenden) Klauseln veranlassen Parlamentsparteien, sich auch bei Krisen oder mehreren prominenten Kandidaten für den Parteivorsitz nicht in kleine, unabhängige Flügel zu spalten und so die politische Stabilität eines Landes zu vermindern.

Regierungsbildung und Koalitionen

Die Regierungsbildung erfolgt in demokratischen Systemen meist durch Verhandlungen zwischen Vertretern der stärksten Parlamentspartei und jenen der schwächeren Parteien. Dabei ist das Ziel, staatstragende Parteien in Regierungsverhandlungen auf ein gemeinsamen Vorgehen für die meist 3-5 Jahre einer Legislaturperiode zu verständigen. Naturgemäß gelingt das leichter zwischen Parteien ähnlicher Ausrichtung bzw. auf derselben Seite des politischen Spektrums:

Andere demokratische Regierungsformen

Ist die Bildung solcher oder anderer Mehrheiten nicht möglich, ist ein häufiger Ausweg ein Minderheitskabinett, das allerdings auf Duldung durch andere Parteien oder auf die Suche nach einer parlamentarischen Mehrheit von Fall zu Fall angewiesen. Sie kann relativ leicht durch einen Misstrauensantrag zu Fall gebracht werden, bzw, in der BRD durch ein konstruktives Misstrauensvotum durch eine regierung "anderer Coleur" ersetzt werden.

Hat eine Parlamentspartei die absolute Mehrheit an Mandaten (was sich je nach Wahlrecht von dem Stimmenanteil unterscheiden kann), ist sie in der Lage, eine Alleinregierung zu bilden. I´n der westlichen Welt sind solche auch monochrom genannten Regierungen in den letzten Jahrzehnten allerdings eher selten geworden.

Liegt die Mehrheit der größten Parlamentspartei nur knapp unter oder über 50 Prozent, versucht sie häufig, die Regierung mit einem "Juniorpartner" zu bilden. In solche Verhandlungen kann die kleinere Partei (in Deutschland häufig die FDP) oft mehr ihrer politischen Ziele ins ´Regierungsprogramm verhandeln, als ihrem Stimmenanteil entspricht. In den letzten Jahren waren solche Verhandlungen in einigen Bundesländern erfolgreich (z.B. Sachsen, Schleswig-Holstein oder Oberösterreich), sind aber z.B. in Hessen (knappe CDU-Mehrheit) abgebrochen worden.

Kleinparteien im Parlament

Die sogenannten Sperrklauseln (i.d.R. 3-5%) erhöhen meist die politische Stabilität eines Landes und verhindern, dass die Parteienlandschaft allzu sehr zersplittert. Dennoch ist es möglich, dass [Kleinpartei]]en - zum Beispiel durch ungewöhnliche aktuelle Themen - ins Parlament gewählt werden, obwohl sie nur ein sehr enges oder berufsspezifisches Wählerpotential besitzen.

In Europa traten solche Situationen zuletzt in Zusammenhang mit der NPD und bei einigen Beitrittsländern der letzten EU-Erweiterung auf, z.B. in Polen. In manchen Ländern traditionell sind auch Regierungsbeteiligungen kleiner Zentrumsparteien oder von Landwirte-Parteien. Andere Möglichkeiten, dass kleine Organisationen zu Parlamentsparteien avanvieren, bestehen in höheren Sperrklauseln auf der Basis des Bundeslandes (z.B. der PDS in Ostdeutschland oder früher von bürgerlichen Grünen), bzw. für bekannte Abgeordnete beim Erringen einzelner Mandate in größeren Wahlkreisen (siehe auch Persönlichkeitswahlrecht).

In manchen Ländern sieht die Wahlordnung die Möglichkeit vor, dass sich kleine, aber ähnlich ausgerichtete politische Parteien zu Wahlbündnissen zusammenschließen. In Russland sind es meist bekannte Politiker, die als "Galionsfigur" solcher Gruppierungen fungieren, allerdings auch manchmal die Konstellation wechseln.

Auch mancher Splitterpartei gelingt der Sprung ins Parlament, wenn sie über ein- oder mehrere zugkräftige Kandidaten bzw. bekannten Parteichef verfügt. Im letzten Jahrzehnt gelang dies unter anderem (aber nur für einige Jahre) dem österreichischen liberalen Forum, aber auch manchen Abspaltungen von der Sozialdemokratie (z.B. in Italien, in Südamerika, mancher gewerkschaftlich gestützter Gruppierung (z.B. DFP) und möglicherweise demnächst einer westdeutschen Linkspartei aus Teilen der SPD.

Unter eher skurrilen Vorzeichen haben Gruppierungen wie die Autofahrerpartei]] oder Parteien mit der Bezeichnung "Fortschritt" im Namen versucht, in den Rang einer Parlamentspartei aufzusteigen. Ob und wo dies gelungen ist, wäre einer näheren Untersuchung wert. Es gab sogar Kleinparteien für Hunde, Katzen- oder Tierfreunde, wogegen solche für Hausbesitzer schon fast solide erscheinen.

Siehe auch:

See also: Parlamentspartei, Abgeordnete, Absolute Mehrheit, Allparteienregierung, Antrag, Autofahrer, BRD, Beitrittsländer, Budgetrecht, Bundesland