Parteienfinanzierung
Der Begriff der Parteienfinanzierung umfasst alle Einnahmen der politischen Parteien aus privater Seite (Mitgliedsbeiträge, Spenden), aus wirtschaftlicher Betätigung sowie aus öffentlichen Zuschüssen.
Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen sowie der politischen Stiftungen mit einbezieht.
In der Politikwissenschaft wird unter dem Begriff der Parteienfinanzierung nicht nur die Einnahmenseite der Parteien untersucht, sondern auch die Entwicklung der Ausgaben und Vermögen betrachtet.
Die Parteienfinanzierung ist ein notorisch skandalträchtiges Gebiet. Siehe auch Parteispende, Flick-Affäre und Schwarzgeldaffäre.
Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien sind in Deutschland im Parteiengesetz festgehalten. Die Grundlage für die Tatsache, dass Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes:Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.
Ziel der deutschen Gesetzgebung ist, die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern zu reduzieren und wo dennoch vorhanden offenzulegen, ohne gleichzeitig eine Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung zu erzeugen; Partei- und Staatsfinanzen sollen sauber getrennt bleiben. Als eine typische Optimierungsaufgabe gelingt beides stets nur teilweise.
Die Einnahmenseite der Parteien umfasst für gewöhnlich vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuschüsse (Staatliche Grundfinanzierung; früher: Wahlkampfkostenerstattung) sowie Parteisteuern (Abgaben bzw. "Sonderbeiträge" von Abgeordneten und Ministern). Darüber hinaus sind teilweise Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen von Bedeutung.
Bei den im Deutschen Bundestag bis 2002 vertretenen sechs Parteien machten im Rechnungsjahr 2001 durchschnittlich die Beiträge ca. 43 %, die öffentlichen Zuschüsse ca. 31%, die Spenden ca. 18 % und die sonstigen Einnahmen ca. 8 % der gesamten Einnahmen aus.
Zu beachten ist hierbei, dass die nicht zu vernachlässigenden "Sonderbeiträge" (Parteisteuern) der Mandatsträger und Minister nicht explizit ausgewiesen sind, sondern teilweise als "Beiträge" und teilweise als "Spenden" verbucht werden. Mit der Neufassung des Parteiengesetzes im Jahr 2002 wurde eine Pflicht zum gesonderten Ausweis von "Mandatsträgerbeiträgen" im Rechenschaftsbericht eingeführt.
Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen für Personal, für die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an.
Siehe auch
Literatur
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Herausgeber: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
Weblinks
